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Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Außenbereichssatzung „Am Wiesengrundweg“

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Außenbereichssatzung „Am Wiesengrundweg“ in der Fassung vom Januar 2023 gefasst.

Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree während der Sprechzeiten

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr  —  13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr  —  13.00 – 18.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB i. V. m. § 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gleiches gilt für nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Bürgermeister