Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 6/2026
Allgemeiner Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeinverfügung Waldbesitzer Bielebohlauf 2026

zur Genehmigung der Waldbesitzer für den Bielebohlauf am 23. August 2026

Diese Allgemeinverfügung richtet sich an die Waldeigentümer sowie an sonstige Nutzungsberechtigte an Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen.

Die Gemeinde Oppach informiert hiermit alle betroffenen Waldeigentümer, deren Waldflächen vom 45. Bielebohlauf berührt werden.

Gemäß § 11 Absatz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen ist jedermann das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet. Hiervon ausgenommen sind gemäß § 11 Absatz 4 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen organisierte Veranstaltungen, für die die vorherige Zustimmung des jeweiligen Waldeigentümers einzuholen ist.

Am Sonntag, den 23.08.2026, findet von 09:30 bis 13:00 Uhr der 45. Bielebohlauf in Oppach statt. Der Bielebohlauf ist ein Traditionslauf seit 1981 und Teil der Bezirksrangliste Dresden sowie des SachsenEnergie-Läufercups. Nähere Informationen finden Sie unter:

Oberlausitzer-laeufercup.de/bielebohlauf-oppach.

Veranstalter: Gemeinde Oppach & Tennisclub Oppach e.V., August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach

Wettkampfleitung und Erreichbarkeit: S. Wermes, E-Mail: kultur@oppach.de

Veranstaltungsort: Sportstadion Lindenberger Straße, 02736 Oppach

Strecken: 1,5 km-Lauf, 4,9 km (Laufen und Walking), 12 km und 20 km.

Die Streckenführung für die Läufer erfolgt durch Wälder des Gemeindegebietes Oppach-Beiersdorf sowie der umliegenden Gemeinden Sohland und Schirgiswalde-Kirschau, OT Crostau.

Zur Durchführung der Veranstaltung bedarf die Gemeinde Oppach der Zustimmung der jeweiligen privaten Waldeigentümer.

Die Adressaten dieser Allgemeinverfügung werden hiermit aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen die Durchführung der Veranstaltung bis spätestens 30.06.2026 schriftlich bei der Gemeinde Oppach geltend zu machen – per Post (Gemeinde Oppach, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach), per Telefax (035872 383 80) oder per E-Mail (kultur@oppach.de).

Sollten keine schriftlichen Einwände bis zum 30.06.2026 eingereicht worden sein, gilt dies als Zustimmung zur Veranstaltung.

Das Betreten des Waldes seitens der Läufer und Helfer geschieht auf eigene Gefahr.

Bei der Anmeldung zum Lauf werden folgende Teilnahmebedingungen von den Läufern akzeptiert:

„Mit Abgabe meiner Anmeldung erkenne ich die Ausschreibungsbedingungen sowie den Haftungsausschluss des Veranstalters vollumfänglich an. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich weder gegenüber dem Veranstalter noch gegenüber den Waldeigentümern, den Sponsoren der Veranstaltung oder sonstigen mit der Organisation und Durchführung des Laufs betrauten Personen oder Institutionen Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Forderungen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden geltend machen werde, soweit diese im Zusammenhang mit meiner Teilnahme an der Veranstaltung entstehen.

Mir ist bekannt, dass der Abschluss einer privaten Unfallversicherung in meiner eigenen Verantwortung liegt.“

Zudem werden jegliche eventuelle Hinterlassenschaften der Läufer nach Beendigung der Veranstaltung von den Helfern bzw. Organisatoren entfernt, ebenso halten sich alle Beteiligten an das strikte Rauchverbot.

Diese Allgemeinverfügung wird in den entsprechenden Amtsblättern der betreffenden Gemeinden veröffentlicht und bekanntgegeben.

Oppach, den 11.05.2026

Sylvia Hölzel
Bürgermeisterin