Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 7/2024
Informationen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.d. Spree am 9. Juni 2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 das Wahlergebnis der Gemeinde Sohland a.d. Spree ermittelt.

1.

Zahl der Wahlberechtigten 5.350

2.

Zahl der Wähler 3.888

3.

Zahl der ungültigen Stimmzettel 69

4.

Zahl der gültigen Stimmzettel 3.819

5.

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 1.144

6.

Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen und die Reihenfolge der Ersatzpersonen

18 Sitze gesamt

Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU

6 Sitze

Stimmen gesamt

3.649

 — 

Beruf/Stand

Einzelstimmen

Gewählte

1

Herr

Müller

Henrik

Geschäftsinhaber

639

2

Herr

Schirner

Steffen

Selbständiger Tischler

507

3

Herr

Witt

Richard

Fachkrankenpfleger

314

4

Herr

Mersiowsky

Jürgen

Reifenhändler

300

5

Herr

Steinbrich

Markus

Technischer Betriebswirt

292

6

Herr

Harig

Markus

Betriebswirt

256

Ersatzpersonen

1

Herr

Achtert

Torsten

Selbständiger Tischlermeister

251

2

Herr

Rößler

Alf

Selbständiger Zimmermann

206

3

Herr

Grunert

Mathias

Malermeister

202

4

Herr

Schelle

Clemens

Autosattlermeister

176

5

Herr

Sievers

Steffen

Dipl. Verwaltungswirt

174

6

Herr

Wünsche

Jost

Selbständiger Handwerksmeister 172

7

Herr

Wagner

René

Selbständiger Unternehmer

89

8

Frau

Diener

Susann

Geschäftsführerin Altenpflege

71

 — 

Freie Wählergemeinschaft Sohland-Taubenheim- Wehrsdorf

3 Sitze

Stimmen gesamt

2.004

 — 

Beruf/Stand

Einzelstimmen

Gewählte

1

Herr

Steinberg

Alexander

Zahnarzt

447

2

Herr

Großmann

Peter

Landwirt

335

3

Frau

Steinbach

Uta

Postzustellerin

264

Ersatzpersonen

1

Herr

Jürvitz

Micha

Schornsteinfeger

169

2

Herr

Adler

Jürgen

Rentner

141

3

Herr

Hohlfeld

Kai

Selbst. Versicherungsmakler

130

4

Herr

Grosche

Ralph

Selbst. Dachdecker

128

5

Herr

Gocht

Marco

Selbst. Fliesenleger

107

6

Herr

Laske

Enrico

Selbst. Bauunternehmer

101

7

Herr

Richter

Stefan

Selbst. Dachdecker

86

8

Herr

Wilhelm

Lars

Selbst. Steuerberater

54

9

Frau

Kuntsche

Lisa

Assistenz der Geschäftsführung

42

 — 

Alternative für Deutschland (AfD)

5 Sitze

Stimmen gesamt

2.893

 — 

Beruf/Stand

Einzelstimmen

Gewählte

1

Herr

Wilhelm

Thomas

Gerüstbaumeister

889

2

Herr

Poremba

Jörg

Gärtnermeister

756

3

Frau

Rosner

Kerstin

Rentnerin

263

4

Herr

Behner

Tino

Selbständig

243

5

Herr

Dittrich

Peter

Dachdecker

237

Ersatzpersonen

1

Herr

Kutzera

Enrico

Gastronom

199

2

Frau

Dittrich

Kerstin

Pflegehelferin

161

3

Herr

Wilhelm

Axel

Gerüstbaumeister

145

 — 

Bündnis für Bürger und Vereine (BBV)

2 Sitze

Stimmen gesamt

1.507

Beruf/Stand

Einzelstimmen

Gewählte

1

Herr

Nowotny

Bernd

Kfz-Meister

835

2

Herr

Vetter

Bernd

Selbst.

405

Ersatzperson

1

Herr

Heyder

Roman

Verkaufshausleiter Großhandel

267

Fraueninitiative WIR für unseren Ort

2 Sitze

Stimmen gesamt

1.091

Beruf/Stand

Einzelstimmen

Gewählte

1

Frau

Adler

Steffi

Betriebswirtin des Handwerks

585

2

Frau

Martin

Marlen

Regionalmanagerin

203

Ersatzpersonen

1

Frau

Porcu

Susanne

Regionalmanagerin

155

2

Frau

Egli

Nora

Geographin

100

3

Frau

Laanani

Birgit

Fachassistentin Kindergeld

48

Hinweis zur Wahlanfechtung:

§ 25 Wahlanfechtung - Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (KomWG)

(1) Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

(2) Soweit der Einspruch erfolgreich ist, hat die Gemeinde dem Einsprechenden die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Einspruch nur deshalb nicht erfolgreich ist, weil der geltend gemachte Mangel keinen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte. Über den Umfang der Erstattung entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

(3) Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Einsprechende und der durch die Entscheidung Betroffene unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.

Rechtsaufsichtsbehörde ist das Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen.

Stina Teichert
Vorsitzende Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Sohland a.d. Spree