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Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 7/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Hinweise zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree hin.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sohland an der Spree regelt die Pflichten der Anwohner zur Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege, um die Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet zu gewährleisten. Als Grundstücks-eigentümer oder sogenannter Straßenanlieger sind Sie verpflichtet, die an Ihr Grundstück grenzenden Flächen regelmäßig zu säubern.

1. Gehwege und kombinierte Wege

Gehwege: Die Gehwege entlang Ihres Grundstücks müssen in voller Breite sauber gehalten werden.

Gemeinsame Geh- und Radwege: Auch diese kombinierten Wege fallen in die Zuständigkeit der direkt angrenzenden Anwohner.

Straßen ohne Gehweg: Gibt es keinen ausgebauten Bürgersteig, gilt die Reinigungspflicht für einen festgelegten Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze

2. Rinnen und Abflüsse (Schnittgerinne)

Straßenrinnen: Die Rinne zwischen Fahrbahn und Gehweg muss frei von Schmutz, Schlamm und Laub gehalten werden, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann.

Gully-Einläufe: Die Gitter der Straßeneinläufe vor Ihrem Grundstück müssen regelmäßig von grobem Schmutz und Blättern befreit werden.

3. Was genau entfernt werden muss

Kehricht und Schmutz: Staub, Erde, Sand, Papierreste und sonstiger Unrat.

Natürlicher Bewuchs: Wildkraut und Unkraut, das aus den Pflasterfugen oder Asphaltritzen wächst, muss mechanisch entfernt werden.

Laub: Herabfallende Blätter müssen auf den Gehwegen und in den Rinnen zusammengekehrt werden.

4. Wichtige Regeln zur Entsorgung und Pflege

Hausmüll statt Gully: Der zusammengekehrte Schmutz und das Laub dürfen niemals in die Rinnen oder in die Gullys gefegt werden. Entsorgen Sie den Kehricht bitte über Ihren eigenen Hausmüll oder die Biotonne.

Strenges Chemie-Verbot: Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf Gehwegen, Einfahrten und Terrassen ist gesetzlich verboten und wird mit Bußgeldern geahndet.

Nachbarschaft: Schmutz darf nicht einfach auf das Nachbargrundstück oder die Fahrbahn geschoben werden.

Vielen Dank für Ihren Beitrag zu einem sauberen und sicheren Miteinander in unserer Gemeinde!