Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. R-46-489-2023 vom 22.06.2023 der Aufnahme aller derjenigen Personen, die sich für ein Schöffenamt beworben haben, in die Vorschlagsliste zugestimmt (gemäß VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt, dort Punkt III. Vorschlagslisten, Nr. 9).
Diese Vorschlagsliste kann in der Zeit vom 1. August 2023 bis 13. August 2023 in der Gemeindeverwaltung Sohland, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, im Bürgerbüro Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten eingesehen werden:
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
(Punkt III. Vorschlagsliste Nr. 12 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt)
Gemäß Punkt III. Vorschlagsliste Nr. 13 besteht die Möglichkeit des Einspruchs gegen die Aufnahme der in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen.
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach der Nummer 5 nicht aufgenommen werden durften oder nach den Nummern 6 und 7 (VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt) nicht aufgenommen werden sollen (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes).