Rückbaumaßnahme "Brachenbeseitigung Am Zimmerbeil"
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Rückbaumaßnahme „Brachenbeseitigung Am Zimmerbeil“ in der Ortslage Taubenheim, Flurstück 900/1, Gemarkung Taubenheim.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Aufhebungsbeschluss R-44-473-2023
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses R-44-473-2023 – Vergabe Tragwerksplanung „Neubau Bauhof Sohland“ vom 18.04.2023.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Vergabe Tragwerksplanung "Neubau Bauhof Sohland"
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Tragwerksplanung zum Neubau des Bauhofs Gerhart-Hauptmann-Str. 1a, Sohland an der Spree an Wagner & Paul Dipl.-Ing. (FH) Lars – Gunnar Paul Tragwerksplanung-Baustatik, Äußere Lauenstraße 24 in 02625 Bautzen in Höhe von voraussichtlich 40.804,99 EURO inkl. Mehrwertsteuer.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Aufhebungsbeschluss R26-272-2021
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss R26-272-2021 aufzuheben/ zu erweitern. Der Gemeinderat Sohland a.d. Spree beschließt den Kauf der Flurstücke 222-10, 221-9 und 1785-7 der Gemarkung Obermittel Sohland von den Eigentümern:
* Julia Deichmann, Hauptstraße 11, 02681 Schirgiswalde-Kirschau
* Helga Laske, Alter Schmiedeweg 3 d, 02689 Sohland
* Berthold Laske, Alter Schmiedeweg 3 d, 02689 Sohland
* Marc Schabacher, Hauptstraße 11, 02681 Schirgiswalde-Kirschau
zu einem Gesamtpreis Preis je 1,00 EUR.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Halbjahresbericht 2023
Der Gemeinderat nimmt den Halbjahresbericht 2023 zur Kenntnis und bestätigt gleichzeitig alle darin aufgeführten überplanmäßigen Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Fahrzeugkauf für Gemeindeverwaltung
| 1. | Der Gemeinderat Sohland a.d. Spree beschließt die Vergabe über die Beschaffung eines Fahrzeuges für die Verwaltung an den Bieter Autohaus Hohlfeld, Am Pilzdörfel 29, 02689 Sohland a.d Spree i.H.v. 29.587,50 €. |
| 2. | Sofern notwendige Auftragserweiterungen 10 % der vergebenen Leistung übersteigen, ist der Gemeinderat erneut zu beteiligen. |
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Beschluss Vorschlagsliste Schöffenwahl
Der Gemeinderat beschließt, die in der Anlage benannten Personen in die Schöffenvorschlagsliste für die Geschäftsjahre 2024-2028 aufzunehmen (Punkt III. Vorschlagsliste Nr. 9-11 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt in ihrer derzeit gültigen Fassung).
Alle in der Anlage aufgeführten Personen versichern, die Voraussetzung für das Amt eines Schöffen zu erfüllen.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 3. Juli 2023 bis 14. Juli 2023 in der Gemeindeverwaltung Sohland, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, im Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten ausgelegt:
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
(Punkt III. Vorschlagsliste Nr. 12 (öffentliche Einsichtnahme in die Listen) VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt)
Die Auslage ist im Amtsblatt nach Punkt III. Nr. 12 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit des Einspruchs nach Punkt III Nr. 13 VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt hinzuweisen.
Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Sohland a.d. Spree im Monat Juli 2023.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Beschaffung Schutzbekleidung Feuerwehr
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Vergabe über die Beschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung an die Firma Genius Development & Sales, Schweßwitzer Straße 6, 06686 Lützen, in Höhe von 33.700,80 EUR brutto. |
| 2. | Sofern notwendige Auftragserweiterungen 10 % der vergebenen Leistung übersteigen, ist der Gemeinderat erneut zu beteiligen. |
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 15
Annahme von Spenden
Spende 1
Der Gemeinderat beschließt gemäß S 73 Abs. 5 Satz 3 SächsGemO die Annahme von Spenden laut Anlage 1.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 14
Spende 2
Der Gemeinderat beschließt gemäß S 73 Abs. 5 Satz 3 SächsGemO die Annahme von Spenden laut Anlage 2.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen 14