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Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“

(1. Änderungssatzung der Elternbeitragssatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree)

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) und den §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie dem § 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree am 24.08.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Änderung des § 1 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Der § 1 Abs. 2 „Geltungsbereich“ wird wie folgt geändert:

„Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft im Gebiet der Gemeinde Sohland a.d. Spree, die im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen enthalten sind, betreut werden, gilt § 3 Abs. 1 bis 5 sowie § 7.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Sohland a.d. Spree, 25.08.2023

Hagen Israel

Bürgermeister