Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) und den §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie dem § 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree am 24.08.2023 folgende Satzung beschlossen:
Der § 1 Abs. 2 „Geltungsbereich“ wird wie folgt geändert:
„Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft im Gebiet der Gemeinde Sohland a.d. Spree, die im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen enthalten sind, betreut werden, gilt § 3 Abs. 1 bis 5 sowie § 7.
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Sohland a.d. Spree, 25.08.2023
Hagen Israel
Bürgermeister