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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss „3. Änderung des Bebauungsplanes “Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße““ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Planverfahrens zur „3. Änderung des Bebauungsplanes “Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße““ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan umfasst im

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Planbereich 1 die Flurstücke Nr. 207/10 und 207/11,

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Planbereich 2 die Flurstücke Nr. 139/1; 139/2; 139/3; 139/4; 139/5; 150/2; 150/3; 150/4 der Gemarkung Kirschau.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Übersichtspläne

Geltungsbereich 3. Änderung „RevitalisierungGewerbebrachflächen Friesestraße

Geltungsbereich Ursprungsbebauungsplan

Standort Änderungsbereich

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist eine kleinräumige Anpassung des Baufensters im Planbereich 1 sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes im Planbereich 2.

Die Aufstellung der „3. Änderung des Bebauungsplanes “Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße““ erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Schirgiswalde-Kirschau, 08.12.2022

Sven Gabriel
Bürgermeister