Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Planverfahrens zur „3. Änderung des Bebauungsplanes “Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße““ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan umfasst im
| - | Planbereich 1 die Flurstücke Nr. 207/10 und 207/11, |
| - | Planbereich 2 die Flurstücke Nr. 139/1; 139/2; 139/3; 139/4; 139/5; 150/2; 150/3; 150/4 der Gemarkung Kirschau. |
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Übersichtspläne
Geltungsbereich 3. Änderung „RevitalisierungGewerbebrachflächen Friesestraße“
Geltungsbereich Ursprungsbebauungsplan
Standort Änderungsbereich
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist eine kleinräumige Anpassung des Baufensters im Planbereich 1 sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes im Planbereich 2.
Die Aufstellung der „3. Änderung des Bebauungsplanes “Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße““ erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Schirgiswalde-Kirschau, 08.12.2022