Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau zur Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges/Platzes im OT Schirgiswald

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses Nr. BV-SR-2022-35-02 vom 22.09.2022 hat die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau die Widmung der 0,023 km langen Straße mit der Bezeichnung „(Verlängerung) Fußweg zur Callenberger Straße“ im Ortsteil Schirgiswalde zum beschränkt-öffentlichen Weg/Platz verfügt.

Straßenbaulastträger ist Stadt Schirgiswalde-Kirschau.

Als Widmungsbeschränkung wurde festgelegt: Fußweg

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße kann ab dem Tag der Bekanntmachung am 06.01.2023 im Amtsblatt Schirgiswalde-Kirschau bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Bauamt, 02681 Schirgiswalde, Rathausstraße 9 im Zimmer 201 für die Dauer von zwei Wochenwährend der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau eingestellt.

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde, Rathausstraße 4 einzulegen.

Schirgiswalde den 25.10.2022

Sven Gabriel
Bürgermeister