Aufgrund des Stadtratsbeschlusses Nr. BV-SR-2022-35-01 vom 22.09.2022 hat die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau die Widmung der 0,023 km langen Straße mit der Bezeichnung Parkplatz Bahnhof Schirgiswalde im Ortsteil Schirgiswalde zum beschränkt-öffentlichen Weg/Platz verfügt.
Straßenbaulastträger ist Stadt Schirgiswalde-Kirschau.
Als Widmungsbeschränkung wurde festgelegt: Parkplatz
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße kann ab dem Tag der Bekanntmachung am 06.01.2023 im Amtsblatt Schirgiswalde-Kirschau bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Bauamt, 02681 Schirgiswalde, Rathausstraße 9 im Zimmer 201 für die Dauer von zwei Wochenwährend der Öffnungszeiten eingesehen werden
(Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde, Rathausstraße 4 einzulegen.
Schirgiswalde den 25.10.2022