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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Für die kommende Kommunalwahl am 9. Juni 2024 sucht die Stadtverwaltung engagierte Mitwirkende für den zu bildenden Gemeindewahlausschuss.

Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern (Mitwirkende) § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz, Fassung vom 20. April 2018. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses § 9 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz.

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind ehrenamtlich tätig; sie haben einen Anspruch auf Entschädigung nach § 21 Abs. 1 und 3 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan (Bundeswahlleitung, Landeswahlleitung, Kreiswahlleitung, Wahlvorstehern im Wahlbezirk) Mitglied sein; § 10 Abs. 4 bleibt unberührt. Bewerber und dessen Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig wird.

Falls Ihrerseits Interesse besteht, an der Wahl mitzuwirken, können Sie sich gern beim Wahlbüro der Stadtverwaltung, Rathausstraße 9, im Zimmer 002 oder telefonisch unter 03592 3866-13 vorstellen.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung.