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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2024

Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der jeweils für das Steuerjahr gültigen Fassung wird die Hundesteuer durch die Gemeinde erhoben.

Gemäß § 9 Abs. 4 dieser Satzung kann die Hundesteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden wird verzichtet.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Steuerfälle die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe fest.

Die Hundesteuer 2024 wird mit dem in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 01.07.2024 fällig.

Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderung.

Im Falle der Änderung von Veranlagungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Schirgiswalde-Kirschau, den 13.12.2023

Gabriel
Bürgermeister