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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Grundsteuer 2024

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge), Eigentumsverhältnisse oder Nutzungen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden wird verzichtet.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Grundstücke auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe fest.

Die Grundsteuer 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 fällig.

Die Fälligkeit für Jahreszahler ist am 01.07.2024.

Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderungen.

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Veranlagungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Schirgiswalde-Kirschau, den 13.12.2023

Gabriel
Bürgermeister