Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ (Fassung November 2023)
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 den Entwurf der „Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich - Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ in der Fassung vom November 2023 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Damit werden Korrekturen an der bestehenden/vorhandenen Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ in der Fassung vom September 1996 vorgenommen, welche damit ersetzt wird.
Der Planungsbereich befindet sich im Ortsteil Kleinpostwitz. Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Innerhalb der festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnzwecken dienenden Vorhaben und kleineren Handwerksbetriebe sowie freie Berufe im Sinne § 13 BauNVO.
Die öffentliche Auslegung der o. g. Außenbereichssatzung findet in der Zeit
vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024
in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, OT Schirgiswalde, Amt für Bauwesen und öffentliche Einrichtungen, Rathausstraße 9, 2. Obergeschoss, Zimmer 201, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau während folgender Zeiten statt:
| Montag/Mittwoch/Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr. |
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Schirgiswalde-Kirschau, den 15.12.2023