Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Dorfwiese" Gestaltung Einfriedung
BV-TA-2025-028
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Dorfwiese“ für die geplante Einfriedung auf dem Flurstück Nr. 524 der Gemarkung Crostau, vorbehaltlich der Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange, zuzustimmen.
Bauvoranfrage - Bau einer Werkstatthalle mit Satteldach, Unterer Lärchenbergweg
BV-TA-2025-029
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt dem Antrag auf Vorbescheid zur geplanten Errichtung einer Werkstatthalle mit Satteldach dem Flurstück Nr. 299/26 der Gemarkung Schirgiswalde zuzustimmen.
Die Zustimmung ersetzt nicht die Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)
BV-SR-2025-157
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden)
BV-SR-2025-163
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Verordnung der Stadt Schirgiswalde - Kirschau über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025.
BV-SR-2025-142
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt die Verordnung der Stadt Schirgiswalde - Kirschau über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025.
Zeit und Ort der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse für das Jahr 2026
BV-SR-2025-164
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Terminplan der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse für das Jahr 2026. Die Sitzungen beginnen jeweils 18:30 Uhr. Als Sitzungsort wird in der Regel der Ratssaal im Rathaus im OT Kirschau, Bautzener Straße 50, 02681 Schirgiswalde-Kirschau festgelegt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2016
BV-SR-2025-166
Der Stadtrat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. § 104 SächsGemO unter Anwendung der Vereinfachungsregeln aus § 88 Abs. 5 SächsGemO den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 88c Abs. 2 SächsGemO wie folgt fest und erteilt dem Bürgermeister Entlastung:
Ergebnisrechnung (Ertragslage):
| Ordentliches Ergebnis | 1.613.330,42 € |
| Sonderergebnis | 88.364,44 € |
| Gesamtergebnis | 1.701.694,86 € |
Finanzrechnung (Liquidität):
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 973.095,56 € |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | 1.197.484,30 € |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -125.454,88 € |
| Änderung des Finanzmittelbestandes | 2.045.124,98 € |
| Endbestand an Zahlungsmitteln | 2.786.061,11 € |
Vermögensrechnung zum 31.12.2016:
| Aktiva |
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| - | Anlagevermögen | 30.833.635,01 € |
| - | Umlaufvermögen | 3.010.918,55 € |
| - | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 14.229,48 € |
| - | Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag | 0,00 € |
| = | Bilanzsumme Aktiva | 33.858.783,04 € |
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| Passiva |
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| - | Kapitalposition | 17.087.736,82 € |
| - | Sonderposten | 10.691.484,72 € |
| - | Rückstellungen | 482.311,03 € |
| - | Verbindlichkeiten | 5.481.504,26 € |
| - | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 115.746,21 € |
| = | Bilanzsumme Passiva | 33.858.783,04 € |
1. Änderung der Entschädigungssatzung
BV-SR-2025-169
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die 1. Änderung zur Entschädigungssatzung wie folgt:
§ 8 Förderbeitrag
Absätze 1, 2 und 3 bleiben erhalten.
Absatz 4
„(4) Anlässlich runder Geburtstage erhalten Kameraden/Kameradinnen, ab dem 30 Geburtstag, die zum Zeitpunkt des Jubiläums der Gemeindewehrleitung angehören ein Präsent im Wert von 1,00 € pro vollendetem Lebensjahr.“
Absatz 5
„(5) Kameraden/Kameradinnen, die der Gemeinde-/Ortswehrleitung angehören, werden zu besonderen Anlässen (z.B. Eheschließung) mit einem Präsent im Wert von 50,00 € gewürdigt.
Kameraden/Kameradinnen aus der Alters- und Ehrenabteilung, die der Gemeinde-/Ortswehrleitung angehört haben, werden zu runden Geburtstagen oder Beisetzung mit einem Präsent in Höhe von 50,00 € gewürdigt.“
Absatz 6
„(6) Über die Höhe der finanziellen Zuwendungen für verdiente Kameraden/Kameradinnen aus dem überörtlichen Wirkungskreis (Landratsamt, Kreisfeuerwehrverband) entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.“
Vergabe von Bauleistungen Los 8 - Rohbauarbeiten - FWGH Crostau und Spielplatzanlagen
BV-SR-2025-168
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für Los 8 - Rohbauarbeiten für die Maßnahme Neubau FWGH Crostau und Spielplatzanlagen an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH, Spreedorfer Str. 169, 02730 Ebersbach/Sachsen entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 466.623,37 € brutto abzüglich 3% Nachlass ohne Bedingungen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Einstellung eines/einer Erziehers/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt
BV-SR-2025-173
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zur Einstellung eines Erziehers / einer Erzieherin zum nächstmöglichen Zeitpunkt.