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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2025
Bekanntmachungen
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11. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12.08.2025

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Dorfwiese" Gestaltung Einfriedung

BV-TA-2025-028

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Dorfwiese“ für die geplante Einfriedung auf dem Flurstück Nr. 524 der Gemarkung Crostau, vorbehaltlich der Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange, zuzustimmen.

Bauvoranfrage - Bau einer Werkstatthalle mit Satteldach, Unterer Lärchenbergweg

BV-TA-2025-029

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt dem Antrag auf Vorbescheid zur geplanten Errichtung einer Werkstatthalle mit Satteldach dem Flurstück Nr. 299/26 der Gemarkung Schirgiswalde zuzustimmen.

Die Zustimmung ersetzt nicht die Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange.

12. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 28.08.2025

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)

BV-SR-2025-157

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden)

BV-SR-2025-163

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Verordnung der Stadt Schirgiswalde - Kirschau über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025.

BV-SR-2025-142

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt die Verordnung der Stadt Schirgiswalde - Kirschau über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025.

Zeit und Ort der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse für das Jahr 2026

BV-SR-2025-164

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Terminplan der regelmäßigen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse für das Jahr 2026. Die Sitzungen beginnen jeweils 18:30 Uhr. Als Sitzungsort wird in der Regel der Ratssaal im Rathaus im OT Kirschau, Bautzener Straße 50, 02681 Schirgiswalde-Kirschau festgelegt.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016

BV-SR-2025-166

Der Stadtrat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. § 104 SächsGemO unter Anwendung der Vereinfachungsregeln aus § 88 Abs. 5 SächsGemO den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 88c Abs. 2 SächsGemO wie folgt fest und erteilt dem Bürgermeister Entlastung:

Ergebnisrechnung (Ertragslage):

Ordentliches Ergebnis

1.613.330,42 €

Sonderergebnis

88.364,44 €

Gesamtergebnis

1.701.694,86 €

Finanzrechnung (Liquidität):

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

973.095,56 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

1.197.484,30 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-125.454,88 €

Änderung des Finanzmittelbestandes

2.045.124,98 €

Endbestand an Zahlungsmitteln

2.786.061,11 €

Vermögensrechnung zum 31.12.2016:

Aktiva

-

Anlagevermögen

30.833.635,01 €

-

Umlaufvermögen

3.010.918,55 €

-

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

14.229,48 €

-

Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag

0,00 €

=

Bilanzsumme Aktiva

33.858.783,04 €

Passiva

-

Kapitalposition

17.087.736,82 €

-

Sonderposten

10.691.484,72 €

-

Rückstellungen

482.311,03 €

-

Verbindlichkeiten

5.481.504,26 €

-

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

115.746,21 €

=

Bilanzsumme Passiva

33.858.783,04 €

1. Änderung der Entschädigungssatzung

BV-SR-2025-169

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die 1. Änderung zur Entschädigungssatzung wie folgt:

§ 8 Förderbeitrag

Absätze 1, 2 und 3 bleiben erhalten.

Absatz 4

„(4) Anlässlich runder Geburtstage erhalten Kameraden/Kameradinnen, ab dem 30 Geburtstag, die zum Zeitpunkt des Jubiläums der Gemeindewehrleitung angehören ein Präsent im Wert von 1,00 € pro vollendetem Lebensjahr.“

Absatz 5

„(5) Kameraden/Kameradinnen, die der Gemeinde-/Ortswehrleitung angehören, werden zu besonderen Anlässen (z.B. Eheschließung) mit einem Präsent im Wert von 50,00 € gewürdigt.

Kameraden/Kameradinnen aus der Alters- und Ehrenabteilung, die der Gemeinde-/Ortswehrleitung angehört haben, werden zu runden Geburtstagen oder Beisetzung mit einem Präsent in Höhe von 50,00 € gewürdigt.“

Absatz 6

„(6) Über die Höhe der finanziellen Zuwendungen für verdiente Kameraden/Kameradinnen aus dem überörtlichen Wirkungskreis (Landratsamt, Kreisfeuerwehrverband) entscheidet der Bürgermeister im Einzelfall.“

Vergabe von Bauleistungen Los 8 - Rohbauarbeiten - FWGH Crostau und Spielplatzanlagen

BV-SR-2025-168

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für Los 8 - Rohbauarbeiten für die Maßnahme Neubau FWGH Crostau und Spielplatzanlagen an die Firma HFS Hoch- und Tiefbau GmbH, Spreedorfer Str. 169, 02730 Ebersbach/Sachsen entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 466.623,37 € brutto abzüglich 3% Nachlass ohne Bedingungen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Einstellung eines/einer Erziehers/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt

BV-SR-2025-173

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zur Einstellung eines Erziehers / einer Erzieherin zum nächstmöglichen Zeitpunkt.