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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 11/2024
Bekanntmachungen
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Sitzungen der Ausschüsse und Stadtrat

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Neuschirgiswalde Instandsetzung Dacheindeckung (Garage)

BV-TA-2024-011

Mit Schreiben vom 09.07.2024 wurde bei der Verwaltung ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortslage Neuschirgiswalde“ für das Flurstück 1085/1 der Gemarkung Schirgiswalde, gelegen Neudorf Hsnr. 2, gestellt.

Das o.g. Grundstück im OT Neuschirgiswalde, befindet sich rechter Hand am Ortseingang aus Richtung Schirgiswalde kommend. Für die Ortslage Neuschirgiswalde sind außer dem Bebauungsplan „Ortslage Neuschirgiswalde“ auch noch eine Gestaltungssatzung und eine Erhaltungssatzung erlassen worden.

In der Gestaltungssatzung wird unter Nr. 4 des § 3 „Spezifische Anforderungen an die Erhaltung und Gestaltung“, hier unter „II. Dachgestaltung, -aufbauten“, festgelegt:

Da es sich bei einer Dachneueindeckung vom Grundsatz her um ein baugenehmigungsfreies Vorhaben handelt, ist die Stadt Schirgiswalde-Kirschau für die Befreiung zuständig.

Geplant ist die Errichtung einer Neueindeckung mit Easy Pan Dachsystem.

Dabei handelt es sich um ein Pfannenprofil aus Stahl oder Aluminium, welches optisch die Natürlichkeit des Pfannen-Charakters besitzt.

Mit Beschluss BV-TA-2017-36-03 vom 22.08.2017 wurde der Dacheindeckung des Wohnhauses in dieser Bauweise bereits zugestimmt und die Neueindeckung der Garage soll nun nachträglich ebenfalls angepasst werden.

In der Sitzung vom 21.03.2017 wurde über einen ähnlichen Fall in der Ortslage Neuschirgiswalde ebenfalls positiv entschieden.

Vergabe von Planungsleistungen Elektro für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Crostau

BV-TA-2024-012

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Planungsleistungen Elektro für den „Neubau Feuerwehrgerätehaus Crostau“ an das Ingenieurbüro Elt.Plan.Ing GmbH, Taucherstraße 25, 02625 Bautzen, derzeit in Höhe von 43.693,31 € brutto, entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

Vergabe von Planungsleistungen HLS (Heizung - Lüftung - Sanitär) für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Crostau

BV-TA-2024-013

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt, die Vergabe der Planungsleistungen HLS (Heizung-Lüftung-Sanitär) für den „Neubau Feuerwehrgerätehaus Crostau“ an das Ingenieurbüro Ing. für Haustechnik Klöppel, Lessingstraße 7, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, derzeit in Höhe von 61.514,68 € brutto, entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

2. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 19.09.2024

Außerplanmäßiger Aufwand / außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 69.665,50 € für die Sonderumlage Darlehnstilgung des Zweckverbandes Körse-Therme

BV-SR-2024-060

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den außerplanmäßigen Aufwand / die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 69.665,50 € für die Sonderumlage Darlehnstilgung des Zweckverbandes Körse-Therme. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus der entsprechenden Rückstellung.

Verordnung der Stadt Schirgiswalde - Kirschau über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024

BV-SR-2024-061

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Verordnung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024.

Neuabschluss Konzessionsvertrag Strom

BV-SR-2024-062

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt, dass der Konzessionsvertrag mit der SachsenEnergie AG über die Gestattung, aller im Stadtgebiet gelegenen öffentlichen Verkehrsräume, insbesondere öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Brücken, für die Verlegung und den Betrieb von ober- und unterirdischen Stromverteilungsanlagen und deren Zubehör (Leitungen, Kabel, Verteilerschränke, Fernmeldeeinrichtungen und dergleichen) einschließlich Umspannstationen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Stadtgebiet mit Strom dienen, gegen Zahlung einer angemessenen Konzessionsabgabe zu nutzen, mit Wirkung vom 01.03.2026 neu abgeschlossen wird. Die Gestattung erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortschaften Crostau, Kirschau, Rodewitz und Schirgiswalde. Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre. Der Bürgermeister wird beauftragt, den neuen Vertrag (incl. Nebenabrede zum Umgang mit dem Kommunalrabatt) mit der SachsenEnergie AG zu unterzeichnen und den Anforderungen zur Vorlagepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 102 SächsGemO zu entsprechen.

Antrag auf Widmung des Weges über die Flurstücke Nr. 83 der Gemarkung Carlsberg sowie Nr. 87 der Gemarkung Halbendorf/Gebirge (Abzweig von Teichstraße, gegenüber Clubhaus Carlsberg)

BV-SR-2024-063 – abgelehnt –

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Weg über die Flurstücke Nr. 83 der Gemarkung Carlsberg sowie Nr. 87 der Gemarkung Halbendorf/Gebirge (Abzweig von Teichstraße, gegenüber Clubhaus Carlsberg – gemäß in der Begründung enthaltender Darstellung) als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen. Als Widmungsbeschränkung ist Anliegerweg aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Widmung durchzuführen.

Widmung des Weges Alter Waldweg in Halbendorf

BV-SR-2024-065 – Abgelehnt –

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den „Alten Waldweg“ als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen. Als Widmungsbeschränkung ist Anliegerweg aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Widmung durchzuführen.

Vereinsförderung 2024

BV-SR-2024-073

Der Stadtrat beschließt die Auszahlung der Projektförderung in Höhe der eingereichten Anträge.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Petersbach"

BV-SR-2024-074-1

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau billigt den Entwurf der „Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des zum Innenbereich zu entwickelnden Außenbereiches für das Gebiet der Ortslage Petersbach (Entwicklungs- und Ergänzungssatzung) – Fassung Juli 2024“. Die formelle Beteiligung ist gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ersatzbeschaffung Großfahrzeug und Technik - Bauhof

BV-SR-2024-076

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Kauf eines Universaltraktors mit Winterdiensttechnik, Mähgerät und Transportbehälter durch die Firma Landtechnik Oberlausitz, Oppelner Hauptstraße 8, 02708 Löbau entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 243.710,81 € brutto. Der Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag auszulösen.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)

BV-SR-2024-077

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage. Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt. Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Außerplanmäßiger Aufwand / außerplanmäßige Auszahlung für die höhere Anzahl von auszuzahlenden Begrüßungsgeldern als im Beschluss BV-SR2024-025.

BV-SR-2024-078

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau bestätigt den außerplanmäßigen Aufwand / die außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. ca. 22.200 € für die Auszahlung der höheren Anzahl Begrüßungsgelder, als im Beschluss BV-SR-2024-025 angenommen. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen aus der allgemeinen Schlüsselzuweisung.

Vergabe "Soziokulturelles Zentrum - Neue Mitte Kirschau - Außenanlagen"

BV-SR-2024-081

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Baumaßnahmen für das Vorhaben „Soziokulturelles Zentrum – Neue Mitte Kirschau - Außenanlagen“ an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. SSB Schmidt Straßenbau, Bautzner Straße 102 a, 02742 Neusalza-Spremberg entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 303.168,23 €. Der Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag/die Aufträge auszulösen.

3. Änderung Flächennutzungsplan, Ortsteil Schirgiswalde, Teilbereich Sauerstraße, ehemals Halatex Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

BV-SR-2024-075

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Der Stadtrat prüft die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans von der Öffentlichkeit und von den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen. Der Stadtrat beschließt über die Abwägung wie aus der Anlage 1 ersichtlich.

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Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 31. August 2024 (Anlage 2) und billigt die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 31. August 2024 (Anlage 3) sowie die zusammenfassende Erklärung in der Fassung vom 31. August 2024 (Anlage 4).

Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Sauerstraße" - Aufhebung Abwägungsbeschluss (BV-SR-2024-040-1)

BV-SR-2024-084-3

Der Abwägungsbeschluss zu den während des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (BV-SR-2024-040-1) wird aufgehoben.

Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Sauerstraße" - Aufhebung Satzungsbeschluss (BV-SR-2024-052-1)

BV-SR-2024-079-1

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ (BV-SR-2024-052-1) wird aufgehoben.

Abwägungsbeschluss zum Entwurf vom 14.12.2023 des Bebauungsplans "Einzelhandelsstandort Sauerstraße", OT Schirgiswalde

BV-SR-2024-085-4

Der Stadtrat beschließt, dass die während des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ (Entwurf vom 14.12.2023) abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll – Stand 30.08.2024) berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden.

Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Sauerstraße" - Satzungsbeschluss

BV-SR-2024-080-2

Der Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ in der Planfassung vom 22.04.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2024 und 30.08.2024, bestehend aus den Teilen

A – Planzeichnung,

B – Textliche Festsetzungen

wird auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Termin Bürgermeisterwahl 2025

BV-SR-2024-083

Die Stadträte beschließen als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl den 2. Februar 2025 und als Termin für einen etwaigen zweiten Wahlgang den 16. Februar 2025.