| Beratung und Beschlussfassung Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes | |
| „Revitalisierung Gewerbeflächen Friesestraße“, OT Kirschau | |
| BV-SR-2023-49-02 | |
| 1. | Der Stadtrat beschließt, dass die während des Beteiligungsverfahrens zur 3. Änderung Bebauungsplan „Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße“, OT Kirschau abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll) berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden. |
| 2. | Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung zur 3. Änderung Bebauungsplan „Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße“, OT Kirschau in der vorliegenden Fassung und billigt die Begründung hierzu. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung Bebauungsplan „Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße“, OT Kirschau ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| Beratung und Beschlussfassung Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan „Wilthener Straße B“, OT Kirschau | |
| BV-SR-2023-49-03 | |
| 4. | Der Stadtrat beschließt, dass die während des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wilthener Straße B“ abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll) berücksichtig bzw. zurückgewiesen werden. |
| 5. | Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch und des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils gültigen Fassung die Satzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wilthener Straße B“ in der vorliegenden Fassung, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und billigt die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung hierzu. |
| 6. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wilthener Straße B“ bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Beratung und Beschlussfassung Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen – Firmen –
BV-SR-2023-49-04
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Beratung und Beschlussfassung Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen – private Spender –
BV-SR-2023-49-05
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Beratung und Beschlussfassung zur Neubesetzung des Energieteams der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
BV-SR-2023-49-06
Herr Gabriel – Bürgermeister
Frau Meißner – Energiemanagerin
Herr Waldstein – Energiemanager
Herr Haupt – Hausmeister und Energietechniker
Herr Möhn – MA Bauwesen und Energietechniker
Frau Hohlfeld – MA Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Frau Neumann – AL Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement.
Beratung und Beschlussfassung Verzicht auf Erstellung eines Gesamtabschlusses
BV-SR-2023-49-07
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt in Ausübung seines Wahlrechts gemäß § 88b SächsGemO auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses, einschließlich für den Doppelhaushalt 2023/2024, zu verzichten.
Der Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses ist zukünftig im Rahmen der Haushaltsaufstellung durch den Stadtrat zu bestätigen.
Beratung und Beschlussfassung zur Einstellung von einer Mitarbeiterin im Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
BV-VA-2023-44-01 nö
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die unbefristete Einstellung einer Mitarbeiterin Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zum 01.01.2024. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einstellung vorzunehmen.
Beratung und Beschlussfassung einer Stelle Erzieherin für Kindertagesstätten der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
BV-VA-2023-44-02 nö
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Einstellung einer Erzieherin für die Kindertagesstätten der Stadt.
Der Personalrat hat der Einstellung zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stelle schnellstmöglich, idealerweise zum 01.11.2023 zu besetzen.
Beratung und Beschlussfassung zur Einstellung eines Mitarbeiters als Mitarbeiter Bauwesen
BV-VA-2023-44-03 nö
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die unbefristete Einstellung eines Mitarbeiters Bauwesen zum 01.12.2023.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einstellung vorzunehmen.