| Fällig werden: | Grundsteuer A |
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| Grundsteuer B |
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| Gewerbesteuer |
Alle Zahlungspflichtigen, welche der Stadtkasse Schirgiswalde-Kirschau keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden gebeten, die Überweisungen der Beträge unter Angabe des Kassenzeichens pünktlich auf das Konto der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vorzunehmen bzw. an der Stadtkasse einzuzahlen.
Sie vermeiden dadurch Mahngebühren (mind. 8,00 EUR) und die Berechnung von
Säumniszuschlägen.
| Bankverbindung: | Kreissparkasse Bautzen |
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| IBAN: 68 8555 0000 1099 9889 90 |
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| BIC: SOLADES1BAT |
Die Mahngebühren werden nach § 13 Abs. 2 des SächsVwVG berechnet und betragen mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR.
Die Berechnung der Säumniszuschläge erfolgt nach der Abgabenordnung § 240.
Es werden keine separaten Rechnungen bezüglich der Abgabearten Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer an die Bürger gesendet, da der zuletzt erstellte Bescheid seine Gültigkeit behält.
Falls Sie künftig am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann melden Sie sich einfach bei den Mitarbeiterinnen der Stadtkasse. Diese werden Ihnen die angeforderten Formulare entweder per Post oder Email zukommen lassen. Eine weiter Möglichkeit wäre, dass Sie sich das Formular unter www.schirkau.de herunterladen.