Ihre Stimme zählt - Ihre Hilfe auch!
Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sucht erneut engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich für den
02. Februar 2025
bereit erklären, bei der Bürgermeisterwahl mitzuwirken.
Voraussetzungen: Wahlberechtigung nach § 12 Bundeswahlgesetz (i. V. m. § 4 LWO und § 8 SächsWahlG) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (§ 13 Bundeswahlgesetz)
Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 15.01.2025 bei der Stadtverwaltung, Tel. 03592 3866 0.
Ansprechpartnerin ist Frau Eisold (Durchwahl -16) oder Frau Gubsch (Durchwahl-39), E-Mail: wahlen@schirgiswalde-kirschau.de