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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2025
Bekanntmachungen
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Beschlüsse 2

Vergabe von Bauleistungen - VE 42 Elektroarbeiten - Feuerwehrgerätehaus Crostau

BV-TA-2025-025

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für - VE 42 Elektroleistungen - für die Maßnahme Feuerwehrgerätehaus Crostau an die Firma EBS Elektroinstallation & Blitzschutz-Service GmbH, Dorfstraße 61, 02827 Görlitz entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 149.897,41 € brutto.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

14. Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 06.11.2025

Verkauf des Flurstückes 342/4 der Gemarkung Schirgiswalde mit der darauf befindlichen Garage – vertagt -

Verkauf des Flurstückes 87/2 der Gemarkung Schirgiswalde mit dem darauf befindlichen Gebäude (ehemaliges Spritzenhaus der Feuerwehr - Adolf-Kolping-Straße 63)

BV-VA-2025-025

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt das Flurstück 87/2 der Gemarkung Schirgiswalde mit dem darauf befindlichen Gebäude (ehemaliges Spritzenhaus der Feuerwehr – Adolf-Kolping-Straße 63) zu verkaufen. Im Vorfeld zum Verkauf ist die Sicherung des Stromkastens und der Sirene mittels Dienstbarkeit im Grundbuch zu sichern. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert von 36,00 €/qm und einem Gebäudewert von 1,00 €.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Verkauf in die Wege zu leiten.

Geh- und Überfahrtsrecht Flurstück 402/3 der Gemarkung Kirschau – vertagt -

15. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 20.11.2025

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)

BV-SR-2025-176

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden)

BV-SR-2025-187

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.