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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 13/2024
Bekanntmachungen
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Beschlüsse Stadtrat und Technischer Ausschuss

3. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 05.11.2024

Bauvorhaben Instandsetzung Bautzener Straße Hochwasser 2021 - ID0351 (incl. Asphalttrag- u. -deckschicht) - hier Beschluss zu Nachtrag LOS 1

BV-TA-2024-017-1

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt nachträglich die Vergabe des 1. Nachtrags zu LOS 1 für die Baumaßnahme „Instandsetzung Straße – Bautzener Straße“ – HW2021 ID 0351 an die Firma SSB Schmidt Straßenbau GmbH, Bautzener Straße 102 a, 02742 Neusalza-Spremberg entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Nachtragsangebotes in Höhe von 6.666,83 € brutto.

Bauvorhaben Gewässerberäumung und -profilierung Butterwasser Kleinpostwitz - HW2021 ID 0386 - hier Beschluss zu 1. Nachtragsangebot

BV-TA-2024-018-1

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt nachträglich die Vergabe des 1. Nachtrags zur Gewässerberäumung und -profilierung des Butterwassers in Kleinpostwitz (HW2021 – ID 0386) an die Firma OSTEG, Friedensstraße 34c, 02763 Zittau entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Nachtragsangebotes in Höhe von 25.776,91 € brutto.

Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses Bauernstraße 24 a & b

BV-TA-2024-019

Der technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau erteilt den Antrag auf Bauvoranfrage „Errichtung eines Einfamilienhauses“ auf dem Flurstück 1120 der Gemarkung Schirgiswalde das gemeindliche Einvernehmen. Das Einvernehmen ersetzt nicht die Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange.

Neubau Straßenbeleuchtung für die Straße "Am Haag"

BV-TA-2024-021

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Ersatzneubau der Straßenbeleuchtung an der Straße „Am Haag“ im Ortsteil Schirgiswalde durch die Firma

Elektroanlagenbau Paul e.K., Am Bahnhof 6 in 02689 Sohland/Spree

gemäß dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 35.143,31 € brutto.

4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 21.11.2024

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)

BV-SR-2024-102

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden)

BV-SR-2024-103

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Aufhebung des Beschlusses BV-SR-2015-17-02 vom 17.11.2015

BV-SR-2024-093

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde- Kirschau beschließt die Aufhebung des Beschlusses BV-SR-2015-17-02 vom 17.11.2015

Festlegung zur Höhe der Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagesbetreuung

BV-SR-2024-094

Die Stadträte beschließen, die Eltern nach § 15 Abs. 2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes an den Kosten der Kindertagesbetreuung wie folgt zu beteiligen:

Krippe 21%

Kindergarten 28 %

Hort 28%

Das Platzgeldverzeichnis ist auf Grundlage der Betriebskostenbekanntmachung jährlich für das Folgejahr anzupassen. Die Satzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen und Entgelten (Kita-Satzung) wird im § 6 Abs. 2 entsprechend angepasst.

Satzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

BV-SR-2024-095

Die Stadträte beschließen die Satzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage wie folgt. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden durch die Verwaltung als aufkommensneutral betrachtet. Sollte sich im Jahr 2025 eine Anpassung ergeben, wird diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Erste Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau

BV-SR-2024-097

1.

Der Stadtrat beauftragt den Vertreter der Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau der 1. Satzung zur Änderung der Zweckverbandssatzung gemäß Anlage 1 zuzustimmen.

2.

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß Anlage 2 zu.