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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem Stadtrat und den Ausschüssen

39. Sitzung des Stadtrates 12.01.2023

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss BV-SR-2022-39-01

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Beschluss BV-SR-2022-39-02

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.

Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.

Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelung des § 2b UstG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UStG

Beschluss BV-SR-2022-39-03

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Beauftragung an den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22a UstG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

„Hiermit erklärt die Stadt Schirgiswalde-Kirschau, dass entsprechend des Jahressteuergesetzes 2022 und § 27 Abs. 22a UstG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 01. Januar 2024 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UstG zur Anwendung kommen soll.“

Beratung und Beschlussfassung zur Einstellung von Herrn Matthias Kliemann als Amtsleiter für Bürger und Finanzen

Beschluss BV-SR-2022-39-04

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Einstellung von Herrn Matthias Kliemann als Amtsleiter für Bürger und Finanzen zum 01.02.2023 mit dem Zusatz „Führung auf Probe“ befristet auf 2 Jahre bis zum 31.01.2025. Nach Eignung erfolgt die Übernahme. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 11 Stufe 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Einstellung vorzunehmen.

32. Sitzung des Technischen Ausschusses 15.12.2022

Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Umbau Wohnhaus u. Neubau Garage

Flurstück 332/a der Gemarkung Callenberg

Beschluss BV-TA-2022-32-01

Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt dem Antrag auf Umbau des Wohnhauses und Neubau einer Garage auf dem Flurstück Nr. 332/a der Gemarkung Callenberg zuzustimmen.

Die Zustimmung ersetzt nicht die Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange.