Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 19.12.2024

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)

BV-SR-2024-107

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage. Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt. Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.

 — 

Abwägungs- und Satzungsbeschluss der "Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des zum Innenbereich zu entwickelnden Außenbereiches für das Gebiet der Ortslage Petersbach (Entwicklungs- und Ergänzungssatzung) - Fassung November 2024"

BV-SR-2024-096-2

1.

Der Stadtrat beschließt, dass die während des Beteiligungsverfahrens zur der „Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des zum Innenbereich zu entwickelnden Außenbereiches für das Gebiet der Ortslage Petersbach (Entwicklungs- und Ergänzungssatzung) – Fassung Juli 2024“ abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll) berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden.

2.

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung die der „Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des zum Innenbereich zu entwickelnden Außenbereiches für das Gebiet der Ortslage Petersbach (Entwicklungs- und Ergänzungssatzung) – Fassung November 2024“ (überarbeitete Fassung der Entwurfsfassung vom Juli 2024 mit redaktionellen Korrekturen gemäß Abwägung – als Anlage beigefügt), bestehend aus den textlichen Festsetzungen sowie den Planzeichnungen und billigt die Begründung.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die der „Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des zum Innenbereich zu entwickelnden Außenbereiches für das Gebiet der Ortslage Petersbach (Entwicklungs- und Ergänzungssatzung) – Fassung November 2024“ bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die der „Satzung über die Festlegung und erweiterte Abrundung des zum Innenbereich zu entwickelnden Außenbereiches für das Gebiet der Ortslage Petersbach (Entwicklungs- und Ergänzungssatzung) – Fassung November 2024“ ist dem Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 — 

2. Änderung zur Satzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen und Entgelten (Kita-Satzung) vom 06.12.2019

BV-SR-2024-098

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die 2. Änderung zur Satzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen und Entgelten (Kita-Satzung) vom 06.12.2019

 — 

Teilweise Aufhebung Beschluss SR-2024-047

BV-SR-2024-100

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die teilweise Aufhebung des Beschlusses SR-2024-047. Die Mittel für die Umrüstung der Klassenräume in der GS Kirschau werden um 18.113,98 € reduziert.

 — 

Verwendung von Geldmitteln 2024 für Energetische Maßnahmen im Stadtgebiet

BV-SR-2024-099

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt, die im Haushaltsplan 2024 eingestellten Mittel aus der Kostenstelle 51.11.01 / 422105 (Energetische Maßnahmen) für die weitere Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED in Höhe von 83.526,71 € zu verwenden.

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau die freiwerdenden Mittel aus dem teilweise aufgehobenen Beschluss SR-2024-100 in Höhe von 18.113,98 € ebenfalls für die Umstellung der Straßenbeleuchtung einzusetzen.

 — 

Ergänzung zum Flächentausch Sportplatz Schirgiswalde und anstehender Flurbereinigung

BV-SR-2024-109

Beschluss

Der Stadtrat beschließt in Zusammenhang mit Flächentausch bezüglich des Sportplatzes Schirgiswalde (Beschluss BV-SR-2024-048) und dem geplanten Flurbereinigungsverfahren den Besitzübergang der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Flurstückes 1183 der Gemarkung Schirgiswalde bis zu einer abschließenden Eigentumsreglung auf das Domkapitel.

 — 

Städtebaulicher Vertrag zur Änderung des VE-Planes "Baumarkt und Gartencenter", OT Schirgiswalde

BV-SR-2024-111

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baumarkt und Gartencenter“ im Ortsteil Schirgiswalde mit dem Interessenten. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag abzuschließen.

 — 

Anträge zum Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025/2026

BV-SR-2024-117

Beschluss

Der Stadtrat beschließt im Haushaltsvollzug folgende Verfahrensweise:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt die Instandhaltungsmaßnahmen zu priorisieren und das Ergebnis dem Stadtrat bis zum 30.06.2025 vorzulegen.

2.

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügten Erlöse bzw. Einnahmen aus Verkäufen einzuplanen und im Haushaltsplan entsprechend zu verarbeiten.

3.

Infolge der Neuorganisation der Leitung der kommunalen Kindertageseinrichtungen wird im Stellenplan eine Leitungsstelle in der Entgeltstufe S15, anstelle der geplanten Einstufung in der S13, vorgesehen.

 — 

Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2025/26

BV-SR-2024-106

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025/2026 in der umseitig abgedruckten Form mit den drei Änderungsbeschlüssen des Stadtrates der Stadt Schirgiswalde-Kirschau.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung beim Rechts- und Kommunalamt zur Prüfung einzureichen.