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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 2/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Winterdienst – Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Schnee und Eis haben auch in unseren Breiten Einzug gehalten.

Die Plichten der Bürger sind in der Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 03.05.2013 geregelt. Insbesondere wird hier auf den Teil III verwiesen. Darin ist geregelt, dass Anlieger verpflichtet sind, Gehwege in der Zeit von 07:00 – 20:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Insofern kein Gehweg vorhanden ist, haben sie ihrer Räum- und Streupflicht auf einer Breite von 1,50 Meter ab Grundstücksgrenze nachzukommen.

Die Stadt ist nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen innerhalb der Ortslage zum Winterdienst verpflichtet, welcher nach einem festgelegten Tourenplan erfolgt. Anwohner und Verkehrsteilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung des Winterdienstes, insbesondere durch geparkte Fahrzeuge, nicht behindert wird. Auf einigen Straßen der Stadt ist es mittlerweile fast unmöglich, den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen. Unsere Mitarbeiter wurden angewiesen, dass Straßen nicht beräumt werden, wenn die Durchfahrtsbreite von 3,05 m nicht gegeben ist. Bitte beachten sie auch, dass der Einsatz von Rettungsfahrzeugen oder auch Entsorgungsfahrzeugen ernsthaft gefährdet wird.

Stadtverwaltung