Für die Gesamtmaßnahme „Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, Altstandort Kirschau, 3. BA“ wurden der Stadt Fördermittel aus dem Programm für Vorhaben zur Verbesserung der regionalen wirtschaftsnahen Infrastruktur bewilligt.
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat nun die Vergabe der Bauleistungen für den Straßenbau des Kreisverkehrs an der S117 Kirschau–Wilthen, Höhe Abzweig Kleinpostwitz beschlossen. Die Maßnahme ist Teil des 3. Bauabschnitts der Revitalisierung der Vegro-Industriebrachen am Altstandort Kirschau.
Den Zuschlag erhielt die Firma STL Bau GmbH & Co. KG aus Löbau nach erfolgtem Ausschreibungs- und Vergabeprozess. Baustart für die Maßnahme ist für Anfang März geplant, die Arbeiten werden voraussichtlich Anfang Dezember abgeschlossen werden.
Baupartner sind die SachsenEnergie sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Der nun vergebene Teilabschnitt umfasst die Anbindung der neu geschaffenen Gewerbegebietsstraße an die S117 durch den Bau des Kreisverkehrs.
Um den Verkehr auf der wichtigen Verbindungsstraße zwischen Kirschau und Wilthen aufrecht zu erhalten, wird als erster Schritt eine Baustellenumfahrung gebaut und der Verkehr mittels Ampelregelung an der Baustelle seitlich vorbeigeführt. Wie im beigefügten Lageplan gelb markiert. Die Zufahrt nach Kleinpostwitz ist bis zum Abschluss der Bauarbeiten nicht möglich. Die Umleitung erfolgt in diesem Zeitraum über Rodewitz.
| Eckdaten zur Baumaßnahme: | |
| • | Maßnahme: Straßenbau Kreisverkehr S117 Kirschau–Wilthen |
| • | Projekt: Revitalisierung Vegro-Industriebrachen, Altstandort Kirschau, 3. BA |
| • | Auftragnehmer: STL Bau GmbH & Co. KG, Löbau |
| • | Gesamtbaukosten 3. Bauabschnitt (Gewerbestraße und Kreisverkehr) ca. 4,6 Mio. € |
| • | Fördermittel (GRW-Infra): ca. 3,7 Mio € |
| • | Auftragssumme Bauabschnitt Kreisverkehr: ca. 1,8 Mio. Euro brutto |
| • | Geplante Bauzeit: März bis Dezember 2026 |
| • | Verkehrsführung: Baustellenumfahrung, keine Vollsperrung der S117 |
| • | Einschränkung: Zufahrt nach Kleinpostwitz gesperrt, Umleitung über Rodewitz |
Die bewilligten Fördermittel werden durch den beschlossenen Haushalt des sächsischen Landtages und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung gestellt.