Für den grundhaften Ausbau der Max-Pelz-Straße hat die Stadt Schirgiswalde-Kirschau Fördermittel beantragt und im letzten Jahr erhalten. Den Zuschlag erhielt nach erfolgtem Ausschreibung- und Vergabeprozess der Baumaßnahme die Firma STRABAG AG.
Die Baumaßnahme wird als Kombi-Maßnahme gemeinsam mit dem Abwasserzweckverband sowie der Sachsen Netze umgesetzt, da im Zuge der Straßenbaumaßnahme die Entwässerungsleitungen für Regenwasser und Schmutzwasser als auch noch in Teilen vorhandene Oberleitungen ausgetauscht werden. Weiterhin soll auch die Straßenbeleuchtung mit erneuert werden.
Die Baumaßnahme kann aufgrund der geringen Straßenbreite und der umfangreichen Bauarbeiten nur unter Vollsperrung erfolgen. Wir bitten bereits jetzt die Anwohner um Verständnis für dadurch entstehende Unannehmlichkeiten.
Um die Zufahrt zu dem Ärztehaus Max-Pelz-Straße 6 (ehemals Poliklinik) jederzeit zu ermöglichen, werden wir gemeinsam mit der Baufirma im engen Kontakt stehen und pragmatische Lösungen anstreben.
In einer Anwohnerversammlung, welche am 03.03.2026 – 17:00 Uhr im Rathaus Kirschau, Bautzener Straße 50, stattfinden wird, werden wir gemeinsam mit Vertretern des Planungsbüros sowie der Baufirma die Baumaßnahme erläutern und Fragen hinsichtlich des geplanten Bauablaufs beantworten.
Zu der Anwohnerversammlung werden wir in einem gesonderten Anschreiben an die Anlieger einladen.
Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Partnern, dem Abwasserzweckverband Obere Spree sowie der Sachsen Netze, diese umfangreiche Straßenbaumaßnahme durchzuführen und eine Straße, welche in einem wirklich desolaten Zustand ist, grundhaft instand setzen zu können.
Eckdaten zur Baumaßnahme:
| • | Maßnahme: Grundhafter Ausbau Max-Pelz-Straße, Kirschau |
| • | Auftragnehmer: STRABAG AG, Niederlassung Bautzen |
| • | Bausumme (gesamt): ca. 1 Mio. Euro |
| • | Fördermittel: ca. 0,6 Mio Euro |
| • | Geplante Bauzeit: März bis Dezember 2026 |
| • | Verkehrseinschränkung: Vollsperrung der Max-Pelz-Straße, Zufahrt Ärztehaus frei |
Die Fördermittel werden bereitgestellt, auf Grundlage des sächsischen Finanzausgleichsgesetzes und erfolgt aufgrund der Prioritätenliste des Landkreises Bautzen durch die Landesdirektion Sachsen