in dem man viele Themen sieht, die die Leute bewegen. Doch bevor wir zum Hauptthema kommen, möchten wir uns bei allen Mitwirkenden, Organisatoren, Leuten im Hintergrund und allen Engagierten bedanken, die die letzte Faschingssaison erfolgreich gestaltet haben. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Faschingsclub, das Thürmchen-Team und die Stadt ein solchen Highlight in unserer Stadt gemeinsam auf die Beine stellen. Auch wenn wir jedes Jahr Verbesserungsbedarf im Nachgang bei der Auswertung feststellen können, waren wir auf Augenhöhe immer wieder miteinander im Gespräch.
Das Hauptthema war sicherlich das Thema des Einzelhandels im Oberland. Es ist allgegenwärtig und deutlich zu spüren, dass die Menschen sich eine Lösung wünschen und diese auch von uns erwarten.
Einzelhandel
Das Thema Einzelhandel beschäftigt das Oberland nun schon mehrere Jahre. Die Stadtverwaltung, der Stadtrat und ich als Bürgermeister der Stadt Schirgiswalde-Kirschau sind von Beginn an einer konstruktiven Lösung zur Versorgungssituation für alle Beteiligten interessiert und haben immer versucht gemeinsame Abstimmungen mit den Gemeinden des grundzentralen Verbundes, Neukirch/Lausitz, Sohland/Spree und der Stadt Wilthen durchzuführen. Um den Streit nicht weiter zu eskalieren, habe ich mich in der Kommunikation nach außen bislang zurückgehalten und mich um eine Schlichtung bemüht. Da einige Stadträte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau und auch Bürger und Bürgerinnen unserer Stadt nunmehr an mich herangetragen haben, auf die Stellungnahme des Bürgermeisters der Stadt Wilthen zu reagieren, da diese Sachverhaltsdarstellung so nicht im Raum stehen bleiben dürfe, möchte ich nun darauf eingehen. Ich werde mich, gemeinsam mit unserem Stadtrat, weiterhin um eine konstruktive Lösung bemühen und bitte daher um Verständnis, dass die wohnortnahe Versorgung in Schirgiswalde im Fokus steht und ich nicht auf jedes Detail eingehen werde.
Eine öffentlich ausgetragene „Schlammschlacht“ wird es mit mir nicht geben. Dafür ist der Erhalt des grundzentralen Verbundes Oberland und das damit verbundene Erfordernis, zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Verbundgemeinden die Fronten nicht weiter zu verhärten, zu wichtig.
Folgende Klar- und Richtigstellung zur Sachverhaltsdarstellung des Bürgermeisters der Stadt Wilthen halte ich jedoch für geboten.
In seiner Sachverhaltsdarstellung vom 13. Februar 2026 im Wilthener Stadtanzeiger behauptet der Bürgermeister der Stadt Wilthen „Hätte sich Schirgiswalde an die Vereinbarung von März 2021 gehalten, gäbe es dort längst einen Einkaufsmarkt“.
Die Vereinbarung besagt „zu 4. … Punkt 3 Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, Sauerstraße 2, Ersatz für weggefallene Verkaufsflächen Pennymarkt. … Die Unterzeichner befürworten mit dieser Erklärung vorab; zukünftige Anfragen und Anträge zur Erweiterung von Verkaufsflächen der unter 4. benannten Märkte im Rahmen von Relaunch Maßnahmen bzw. Anpassungen bestehender Märkte auf aktuelle Filialkonzepte positiv zu bewerten und Ihre Zustimmung zu erteilen.“ Unterschrieben wurde diese Vereinbarung von den Bürgermeistern der Stadt Wilthen, der Stadt Schirgiswalde-Kirschau, der Gemeinde Neukirch/Lausitz und der Gemeinde Sohland/Spree.
Ergänzend dazu hat der Bürgermeister von Wilthen am 21.7.2022 eine E-Mail an mich geschickt, mit folgendem Passus:
„Der Ansiedlung eines dritten EDEKA Vollversorgers (mit 1.450 m² Verkaufsfläche lt. SZ Artikel) stimmen wir grundsätzlich zu.
EDEKA muss hierbei selbst wissen, ob die Standorte Wilthen und Sohland damit beeinträchtigt werden oder nicht und das gegenüber Frau Raue und Herrn Nestler vertreten.“
Aufgrund dieser Tatsachen haben wir in Schirgiswalde-Kirschau dann weiter an diesem Thema gearbeitet und seit Bekanntwerden, dass Wilthen rechtliche Schritte einlegen möchte, immer wieder versucht das Gespräch mit allen Beteiligten zu führen.
Im Statement wird weiterhin suggeriert, dass das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 21.11.2025 bereits rechtskräftig sei. Dies ist nicht der Fall, der Rechtsstreit ist noch nicht beendet. Das vorgenannte Urteil zum Normenkontrollverfahren ist noch nicht rechtskräftig, aktuell wird prüft, ob die Nichtzulassung der Revision durch das OVG rechtens war. Ebenso falsch ist die Behauptung, das Verwaltungsgericht Dresden habe mit Beschluss vom 05.12.2025 die Widersprüche der Stadt Wilthen gegen die Baugenehmigung bestätigt und die Baugenehmigungen als rechtswidrig außer Kraft gesetzt. Die Stadt Wilthen hatte beim Verwaltungsgericht lediglich beantragt, dass die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet wird, um die sofortige Vollziehung, die bei Baugenehmigungen üblich ist, außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag kam das Verwaltungsgericht nach, was in der Folge den Baustopp nach sich zog. Ob die Baugenehmigungen rechtswidrig sind, hat das Verwaltungsgericht nicht festgestellt. Dies war nach hiesiger Kenntnis nicht einmal beantragt.
Dem immer wieder unterschwellig aber auch offen vorgebrachten Vorwurf, der EDEKA Konzern würde bauplanerische Abläufe beeinflussen oder die Stadt sei „im Bunde mit EDEKA“ stelle ich mich entschieden entgegen. Diese Behauptung untergräbt die professionelle Arbeit der Stadtverwaltung, als auch das verantwortungsvolle Handeln des ehrenamtlichen Stadtrates unserer Stadt. Festzuhalten ist jedoch eines immer wieder, es geht uns um die wohnortnahe Versorgung und wir möchten unsere Stadt weiterentwickeln. Entwicklungen gibt es überall und nichts ist so stabil, wie der Wandel.
Inwieweit in der Stadt Wilthen der Stadtrat mit einbezogen wurde und wird, kann ich nicht beurteilen, leider liegen mir bisher weder seitens des Stadtrates, noch der Stadtverwaltung konkrete und konstruktive Vorschläge zur Beilegung dieses Streites im Verbund vor. Zudem wird das Thema Einzelhandel in der Stadt Wilthen offenbar auch immer wieder in nichtöffentlichen Stadtratssitzungen beraten, so dass hier wenig Transparenz herrscht. Sollte die Stadt Wilthen dem nunmehr seitens des Landkreises angeregten Schlichtungsverfahren erneut eine Absage erteilen, ohne selbst einen Vorschlag zur Streitbeilegung zu unterbreiten, wäre eine weitere Chance vertan. Ohne Not wird damit auch der grundzentrale Verbund als solches in Frage gestellt.
Dies ist nicht der Weg der Stadt Schirgiswalde-Kirschau. Ich versuche weiterhin mit größtmöglicher Transparenz und lösungsorientiert, gemeinsam mit dem Stadtrat und der Landkreisverwaltung eine tragfähige Lösung im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu finden, um den Versorgungsengpass in Schirgiswalde-Kirschau zu überwinden, ohne dabei die Belange der Verbundgemeinden aus dem Blick zu verlieren. Mein Appell geht hier an die Stadt- und Gemeinderäte und an die Bürgermeister der Gemeinden des grundzentralen Verbundes, konstruktiv weiterhin daran zu arbeiten, eine Lösung zu finden und den Bestand des grundzentralen Verbundes, auf den in Zukunft sicher große Herausforderungen zukommen werden, nicht zu gefährden.
Da eine Lösung seit Jahren nun nicht greifbar ist, habe ich Anfang Januar 2026 den Landrat gebeten sich dieser Sache anzunehmen und über eine Mediation nachzudenken. Ebenfalls haben wir in diesem Zusammenhang deutlich darauf hingewiesen, dass wir schon jetzt Zerwürfnisse feststellen, welche abschreckend auf Investoren, Touristen aber auch auf mögliche Zuzügler wirken.
Der Landkreis befürwortet ein solches Streitbeilegungsverfahren und möchte nun mit den Verbundgemeinden einen „Fahrplan“ dafür entwickeln und einen Termin abstimmen.
Wir sind jederzeit bereit eine Lösung für unser Oberland zu suchen und finden. Wichtig ist hierbei, dass alle Beteiligten an einen Tisch kommen.
In diesem Sinne verbleibe ich hoffnungsvoll