- es wurden keine Beschlüsse gefasst -
Beratung und Beschlussfassung zum Rahmenvertrag über Heizöllieferung im Jahr 2023 durch die Firma RW Mineralölhandel GmbH
Beschluss BV-TA-2023-34-01
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Abschluss eines Rahmenvertrages für Heizöllieferungen im Jahr 2023 durch die Firma RW Mineralölhandel GmbH zuzustimmen. Der Vertrag wird über eine Menge von 25 m³ Heizöl zu einem Preis von brutto 119,00 € / pro 100 l, mit einer Laufzeit bis August 2023 abgeschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag abzuschließen.
Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Privatperson
Beschluss BV-SR-2023-42-01
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Firmen
Beschluss BV-SR-2023-42-02
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung von Einzahlungs- und Auszahlungsermächtigungen für den Jahresabschluss 2022 der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
Beschluss BV-SR-2023-42-03
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Übertragung folgender investiver Haushaltsermächtigungen in das Jahr 2023:
Einzahlungen aus übertragenen Ermächtigungen: 3.335.436,00 €
Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen: 6.197.885,66 €
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Buchungen von der Kämmerei vornehmen zu lassen.
Beratung und Beschlussfassung über überplanmäßiger Aufwand/überplanmäßige Auszahlung für Sanierung Turnhalle Crostau
Beschluss BV-SR-2023-42-04
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Fördermittelmehreinnahmen bei der Sanierung der Turnhalle Crostau.
Beratung und Beschlussfassung zum Baubeschluss für die energetische Dachsanierung der Turnhalle Crostau
Beschluss BV-SR-2023-42-05
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Durchführung der energetischen Sanierung des Hauptdaches der Turnhalle Crostau mit einem Gesamtvolumen für die Planungs- und Ausführungsleistungen von gesamt 359.954,79 €. Diese Leistungen sind mit Fördermitteln untersetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt die entsprechenden Verträge/Aufträge auszulösen.
Beratung und Beschlussfassung Nachtrag zu Beschluss BV-SR-2021-22-04 - Verkauf T.v. Flurstück 42/1 der Gemarkung Wurbis -
Beschluss BV-SR-2023-42-06
| - | der zu veräußernde Teil des Flurstückes 42/1 der Gemarkung Wurbis umfasst die Teile A, B und C gemäß Lageplan (Anlage 1) |
| - | der Erwerber hat die weitere Betreibung des Löschwasserteiches/Regenrückhaltebeckens durch die Stadt Schirgiswalde-Kirschau auf dem von ihm erworbenen Teil von Flurstück 42/1 mit Sicherung im Grundbuch gemäß Anlage 2 zu dulden. |
| - | der Erwerber hat die auf dem von ihm erworbenen Teil von Flurstück 42/1 lastende Wegerechte zu übernehmen |
| - | für ein Mehrmaß erfolgt kein Wertausgleich |
Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung Stadtratsbeschluss SR-2022-31-03
Beschluss BV-SR-2023-42-07
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses SR-2022-31-03 „Beratung und Beschlussfassung zur Einberufung der Mitglieder für den Kultur- und Fremdenverkehrsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau“.
Beratung und Beschlussfassung zur Einberufung der Mitglieder für den Kultur- und Fremdenverkehrsbeirat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
Beschluss BV-SR-2023-42-08
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Berufung folgender Mitglieder in den Kultur- und Fremdenverkehrsbeirat:
| - | Bürgermeister Sven Gabriel |
| - | Stadtrat Andreas Thomas |
| - | Stadtrat Torsten Heidrich |
| - | Stadtrat Stefan Lehmann |
| - | Vermieter Rüdiger Schumann |
| - | Vermieter Matthias Schulze |
| - | Vermieter Silvio Martin |
| - | Vermieter Gutshof Schirgiswalde, Frau Anja Haschke |
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“, OT Schirgiswalde sowie zur Billigung des Vorentwurfes
Beschluss BV-SR-2023-42-09
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“. Planungsziele sind | |
| • | die städtebauliche Neuordnung der Industriebrache des ehemaligen Halatex-Geländes einschließlich des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Fabrikgebäudes an der Sauerstraße | |
| • | die Verbesserung der Nahversorgungssituation in Schirgiswalde durch die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel | |
| • | die Festlegung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine sinnvolle städtebaulichen Nachnutzung des Gebäudes Sauerstraße 2. | |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 446/3, 446/4, 446/5 sowie Teile der Flurstücke 371/18 und 446/7 der Gemarkung Schirgiswalde. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 3,1 ha.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntzumachen.
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ in der Fassung vom 20.01.2023, bestehend aus den Planteilen |
| A - Planzeichnung, | |
| B - Textliche Festsetzungen, | |
| C - Begründung, | |
| D - Bebauungskonzept, | |
| E - Auswirkungsanalyse. |
Die frühzeitige Beteiligung ist gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beratung und Beschlussfassung zum Abwägungsbeschluss zur Beteiligung gem. §§ 3; 4 BauGB des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wilthener Straße“, OT Kirschau
Beschluss BV-SR-2023-42-10
Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau beschließt in seiner Sitzung am 07.03.2023, dass die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wilthener Straße“ in behördlichen Abstimmungen, während der öffentlichen Auslegung sowie bei den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen entsprechen dem in der Anlage beigefügten Beschlussvorschlag berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder zurückgewiesen werden.
Beratung und Beschlussfassung zum Baubeschluss für die Straßenbaumaßnahme „Gartenstraße“ in Callenberg
Beschluss BV-SR-2023-42-11
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Durchführung der Straßenbaumaßnahme „Gartenstraße“ in Callenberg mit einem Gesamtvolumen in Höhe der eingeplanten Mittel des Haushaltsplanes 2023/2024 und der übertragenen Haushaltsermächtigungen 2021/2022 von 530.000,00 € Auszahlungen.
Der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen Verträge abzuschließen.