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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“, OT Schirgiswalde

Übersichtskarte, Lage Bebauungsplan (maßstabslos)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

1. Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ im OT Schirgiswalde beschlossen, dessen Geltungsbereich wie folgt begrenzt wird:

  • im Süden von der Sauerstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen des gewerblich genutzten Baugrundstücks Sauerstraße 2a (Elektrofachgeschäft, Flurstück 446/6)

  • im Südosten von der Straße An der Spree
  • im Nordosten von den im Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ liegenden Teilen des Flurstücks 446/7 Gemarkung Schirgiswalde
  • im Nordwesten von den landwirtschaftlich genutzten Flurstücken 424 und 417/1 Gemarkung Schirgiswalde
  • im Südwesten von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Baugrundstücke Sauerstraße 2 und 4 (Flurstücke 428, 430, 431 Gemarkung Schirgiswalde).

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 446/3, 446/4, 446/5 sowie Teile der Flurstücke 371/18 und 446/7 der Gemarkung Schirgiswalde mit einer Gesamtfläche von ca. 3,1 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Karte (umrandet) nachrichtlich zu entnehmen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung des Bebauungsplanes.

Planungsziele sind

die städtebauliche Neuordnung der Industriebrache des ehemaligen Halatex-Geländes einschließlich des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Fabrikgebäudes an der Sauerstraße

die Verbesserung der Nahversorgungssituation in Schirgiswalde durch die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel

die Festlegung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine sinnvolle städtebaulichen Nachnutzung des Gebäudes Sauerstraße 2.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

2. Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 außerdem den Vorentwurf des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ OT Schirgiswalde in der Fassung vom 20.01.2023 gebilligt.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Rathausstraße 9, 2. Obergeschoss, Zi. 201, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau,

vom 14.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023

während folgender Zeiten:

Montag/Mittwoch/

Donnerstag

Dienstag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Anhand des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ OT Schirgiswalde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.schirkau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.

Schirgiswalde-Kirschau, den 21.03.2023

Sven Gabriel
Bürgermeister