Übersichtskarte, Lage Bebauungsplan (maßstabslos)
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ im OT Schirgiswalde beschlossen, dessen Geltungsbereich wie folgt begrenzt wird:
im Süden von der Sauerstraße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen des gewerblich genutzten Baugrundstücks Sauerstraße 2a (Elektrofachgeschäft, Flurstück 446/6)
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 446/3, 446/4, 446/5 sowie Teile der Flurstücke 371/18 und 446/7 der Gemarkung Schirgiswalde mit einer Gesamtfläche von ca. 3,1 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Karte (umrandet) nachrichtlich zu entnehmen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung des Bebauungsplanes.
Planungsziele sind
| • | die städtebauliche Neuordnung der Industriebrache des ehemaligen Halatex-Geländes einschließlich des unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Fabrikgebäudes an der Sauerstraße |
| • | die Verbesserung der Nahversorgungssituation in Schirgiswalde durch die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel |
| • | die Festlegung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine sinnvolle städtebaulichen Nachnutzung des Gebäudes Sauerstraße 2. |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2. Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 außerdem den Vorentwurf des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ OT Schirgiswalde in der Fassung vom 20.01.2023 gebilligt.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Rathausstraße 9, 2. Obergeschoss, Zi. 201, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau,
vom 14.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023
während folgender Zeiten:
| Montag/Mittwoch/ Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Anhand des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ OT Schirgiswalde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.schirkau.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung einsehbar.
Schirgiswalde-Kirschau, den 21.03.2023