Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau beschloss in seiner Sitzung am 30.03.2023, dass der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan “Gewerbegebiet Wilthener Straße“ in seinem Geltungsbereich gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu teilen und das Planverfahren als Bebauungsplan „Gewerbegebiet Wilthener Straße A“ und „Gewerbegebiet Wilthener Straße B“ weiterzuführen ist.
Nach erfolgter Abwägung der bisher vollzogenen Verfahrensschritte und der Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde eine geringfügig geänderte Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wilthener Straße B“ erstellt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs bestimmt. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung wird die Dauer der öffentlichen Auslegung angemessen verkürzt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Wilthener Straße B“, OT Kirschau liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten vom 17.04.2023 bis einschließlich 03.05.2023 in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9 während folgender Zeiten gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus:
| Montag/Mittwoch/Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch in der Internetpräsentation der Stadt Schirgiswalde-Kirschau und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
| • | Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 18. Januar 2023 zum landesplanerischen Grundsatz der Verminderung der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, |
| • | Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Schreiben vom 17. Januar 2023 zur raumbedeutsamen Grünzäsur und zum Vorbehaltsgebiet Landschaftsbild / Landschaftserleben |
| • | Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 23. April 2021 zur archäologischen Relevanz des Plangebietes, |
| • | Landratsamt Bautzen, Schreiben vom 20. Januar 2023 zu Belangen Kompensation des geplanten Eingriffs in Natur und Landschaft, Altlasten, Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Oberlausitzer Bergland, Entwässerungskonzept, und Artenschutzbelange, |
| • | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 20. Mai 2021 zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie (Baugrundsituation/-untersuchungen, hydrogeologische Verhältnisse, Bohrdaten). |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| - | im Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht, der Planzeichnung, | |
| - | in den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung, | |
| - | in den Gutachten zu Schall, Altablagerung, Immissionen und Artenschutz: | |
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| • | Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: |
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| Einflüsse der gewerblichen Nutzung auf schützenswerte Immissionsorte, Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbe- und Verkehrslärm, |
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| • | Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: |
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| Biotoptypenkartierung zum Bebauungsplan, Artenschutzfachliche Prüfung, Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere, ganzjährig geschützter Arten und ausgewählter Vogelarten (Brutvögel, Nahrungsgäste, Reptilien), Einschätzung der besonderen artenschutzrechtlichen Belange, Maßnahmen zum Schutz und Erhalt. |
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| • | Schutzgut Boden: |
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| Ausführungen zur Leistungsfähigkeit des Bodens, Auswirkungen auf den Boden und den Versiegelungsgrad, Bodenverlust als Folge der Bebauung, Altlastensituation |
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| • | Schutzgut Wasser: |
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| Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Einflüsse auf die Versickerung des Niederschlagswassers, Regenwasserrückhaltung für das Baugebiet |
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| • | Schutzgut Klima/Luft: |
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| Aussagen zu Einflüssen auf siedlungsklimatische Funktionen und Luftaustausch und lufthygienischen Maßnahmen |
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| • | Schutzgut Landschaftsbild/Erholung: |
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| Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild, Aussagen zur Durchgrünung und zum Erhalt und Ergänzung prägender Grünstrukturen |
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| • | Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: |
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| Aussagen von Bodendenkmalen |
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| • | Eingriff in Natur und Landschaft: |
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| Eingriffsbewertung, grünordnerische Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich (Pflanzgebote, Flächenentsiegelung) in der Begründung mit Umweltbericht |
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| • | Alle umweltbezogenen Schutzgüter: |
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| Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung; Untersuchung von Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen in Hinblick auf Lärm-, Schadstoff- und andere störende Immissionen, Beeinträchtigungen des Naturhaushalts, insbesondere Regenwasser sowie Beeinträchtigungen der Fauna; Eingriffsbewertung und Untersuchung des Ausgleichserfordernisses |
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde, Rathausstraße 4 zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.
Schirgiswalde-Kirschau, 31.03.2023