Schaltzeiten Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet
BV-SR-2023-006
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Abschaltung der Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet in der Zeit von 00:00 – 04:00 Uhr.
Widmung der "Verbindung An der Alten Gärtnerei u. Wanderweg" (Überführung Bahnviadukt)
BV-SR-2023-007 zurückgezogen
Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung der Übergangsfrist für den Umstieg auf die Neuregelung des § 2b UstG nach dem Jahressteuergesetz 2022 und § 27 Abs. 22a UStG
BV-SR-2023-009
Beschluss
Nach Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde die erneute Verlängerung der optionalen Übergangsregelungen bezüglich des Umstiegs auf die Neuregelungen des § 2b UstG am 16.12.2022 beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Beauftragung an den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22a UstG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit erklärt die Stadt Schirgiswalde-Kirschau, dass entsprechend des Jahressteuergesetztes 2022 und § 27 Abs. 22a UstG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 01. Januar 2025 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UstG zur Anwendung kommen soll.“
Die Optionserklärung wird somit verlängert.
Änderung Flächennutzungsplan (B-Plan-Bereich "Einzelhandel Sauerstraße")
BV-SR-2023-010
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den in den Übersichts- und Lageplänen (s. Anlage) dargestellten Bereich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Planungsziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche Nahversorgung.
Der Einleitungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Billigung und Auslegung Entwurf des Bebauungsplans "Einzelhandelsstandort Sauerstraße"
BV-SR-2023-011
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort Sauerstraße“ in der Fassung vom 14.12.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans (Teil C-1) einschließlich Umweltbericht (Teil C-2).
Die formelle Beteiligung ist gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
BV-SR-2024-012
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
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| Beschluss Gemeindewahlvorstand | |
| BV-SR-2024-013 | |
| Beschluss | |
| Die Stadträte wählen den Gemeindewahlausschuss. | |
| • | Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses |
| Frau Antje Richter, 02681 Schirgiswalde-Kirschau – Angestellte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau |
| • | Stellvertretende der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses |
| Frau Maria Eisold, 02681 Schirgiswalde-Kirschau – Angestellte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau |
| • | Beisitzer/Schriftführer des Gemeindewahlausschusses |
| Frau Heidi Kaspar, 02681 Schirgiswalde-Kirschau – Angestellte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau |
| • | Stellvertreter Beisitzer/Schriftführer |
| Frau Manuela Burzig, 02681 Schirgiswalde-Kirschau – Angestellte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau |
| • | Beisitzer des Gemeindewahlausschusses |
| Frau Sabine Gubsch, 02681 Schirgiswalde-Kirschau – Angestellte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau |
| • | Stellvertreter des Beisitzers |
| Herr Gundolf Lauschke, 02681 Schirgiswalde-Kirschau – Angestellter der Stadt Schirgiswalde-Kirschau |
Beratung und Beschlussfassung zum Neuabschluss Konzessionsvertrag
BV-SR-2024-017
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt, dass die Konzessionsverträge mit der SachsenEnergie AG über die Versorgung der ehemaligen und mittlerweile fusionierten Gemeinden Crostau und Kirschau mit Strom vorfristig mit Wirkung zum 28.02.2026 beendet werden sollen, um einen Vertragsabschluss für das gesamte Stadtgebiet zu ermöglichen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz EnWG einzuleiten.
Beratung und Beschlussfassung zum Antrag auf Umbau und Erweiterung Wohngebäude, gelegen Petersbach Hsnr. 1, Flurstück 840/3 der Gemarkung Schirgiswalde
BV-TA-2024-002
Beschluss
Die Zustimmung ersetzt nicht die Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange.
Stadtsanierung - offene Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung in den ehemaligen Sanierungsgebieten "Stadtkern" Schirgiswalde und "Ortskern" Kirschau
BV-VA-2023-001
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt den Anträgen auf Absehen von der Erhebung der Ausgleichsbeträge teilweise stattzugeben. Es wird ein 20 %-iger Abschlag gewährt.