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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Wichtige Informationen zur Grundsteuerzahlung für 2025

Für das Jahr 2025 wurde die Grundsteuer, basierend auf den durch das Finanzamt Bautzen ermittelten Grundstückswerten, neu berechnet. Jeder Steuerpflichtige erhält von der Stadt für jedes seiner Grundstücke einen neuen Grundsteuerbescheid. Alle bisherigen Zahlungsverpflichtungen zur Grundsteuer sind ab 2025 erloschen. Der Versand der Bescheide wird sich aufgrund von Krankheit leider noch verzögern. Warten Sie bitte unbedingt den neuen Bescheid ab, bevor Zahlungen Ihrerseits erfolgen. Bitte stornieren Sie noch aktive Daueraufträge. Sollten Sie eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, erfolgt erst dann eine Abbuchung, wenn Ihnen der neue Grundsteuerbescheid der Stadt vorliegt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung