| Gewässer 2. Ordnung: | Cunewalder Wasser |
| Ortslage: | OT Bederwitz & OT Halbendorf Gebirge |
| Datum: | 29. April 2025 |
In die Gewässerschau wird u.a. das Gewässer, die Uferbereiche, die Anlagen an den Gewässern und die Überschwemmungsgebiete einbezogen. Im Zuge der Gewässerschau werden die Gewässerrandstreifen begangen. Wir bitten die betreffenden Grundstückseigentümer/Nutzungsberechtigten, uns dort, wo es nötig ist, Zutritt zum Grundstück/Gewässer zu gewähren.
Wir machen darauf aufmerksam, dass gemäß § 107 SächsWG eine Duldungspflicht für das Betreten der Grundstücke besteht, soweit dies zur Durchführung der Gewässerschau notwendig ist.
Die Gewässerschau wird gemeinsam mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, der Fischereibehörde und ggf. weiterer Fachbehörden durchgeführt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Witterungsbedingt zu Einschränkungen und ggf. Terminverschiebungen kommen kann.
Bei spezifischen Fragen Ihrerseits bitten wir Sie, diese bis zum 15. April 2025 schriftlich an das Bauamt zu senden, idealerweise per E-Mail: bauamt@schirgiswalde-kirschau.de.