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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Friedensrichter oder einer Friedensrichterin

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau sucht, für eine Wahlperiode von 5 Jahren, zum 06.08.2026 einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin.

Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Wahl des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes.

Die Stadt kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.

Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. Im Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) § 4 sind Anforderungen sowie Ausschlussgründe näher erläutert.

Wenn Sie in der Stadt Schirgiswalde-Kirschau wohnen, Interesse an dieser Aufgabe haben und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen bewerben Sie sich schriftlich bei der Stadt Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 4, 02681 Schirgiswalde-Kirschau.

Bewerbungsschluss ist der 30.04.2026.

Sven Gabriel
Bürgermeister