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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bewerbungen für das Schöffenamt der Geschäftsjahre 2024 bis 2028

In Sachsen sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 Schöffen zu wählen. Schöffen erfüllen eine wichtige Aufgabe im demokratischen Rechtsstaat. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtssprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihr Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen. Das Amt des Schöffen kann nur von Deutschen versehen werden. Der Schöffe ist ehrenamtlicher Richter. Er steht damit grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Das Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

Unfähig zum Amt des Schöffen sind:

1.

Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; 2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Nicht zum Schöffen zu berufen sind:

1.

Personen, die bei Beginn der Amtsperiode im nächsten Jahr das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben;

2.

Personen, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Stadt Schirgiswalde-Kirschau wohnen;

3.

Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind; 4. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Schöffen erhalten eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau stellt eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

Wer in die Vorschlagsliste für Schöffen aufgenommen werden möchte, sollte sich bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau bis zum 15. Mai 2023 bewerben. Die Bewerbung sollte schriftlich oder persönlich erfolgen. Telefonische Auskünfte erhalten Sie im Bürger- und Ordnungsamt unter der Rufnummer 03592 386613.

Stadt Schirgiswalde-Kirschau, den 04.04.2023

Bürgermeister, Sven Gabriel