Die Vorschlagliste der Stadt Schirgiswalde-Kirschau zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2023 - 2028 wird nun gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstr. 4, 02681 Schirgiswalde-Kirschau während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aufgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Schirgiswalde-Kirschau oder dem Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.