Die Jagdgenossenschaft Crostau hatte am 30.03.2023 eine Versammlung durchgeführt.
Auf dieser Versammlung wurde u.a. der auszuzahlende Jagdpachtreinertrag für die Jagdjahre vom 01.04.2018 bis 31.03.2023 inklusive der Formalitäten beschlossen.
Es werden alle Einnahmen der Jagdgenossenschaft für das entsprechende Jahr ausgezahlt.
(Laut § 3 Abs. 2 der Satzung hat jeder Grundstückseigentümer die Eigentumsangaben unaufgefordert dem Jagdvorstand zur Verfügung zu stellen. Der Jagdpachtreinertrag wird nach Vorlage dieser Angaben mittels ausgefülltem Formular auf ein durch den Grundstückseigentümer - oder dessen Vertreter - anzugebendes Konto überwiesen. Die Eigentümerangaben sind für jede Auszahlung erneut beim Jagdvorsteher mit gültiger Unterschrift einzureichen. Die Auszahlung erfolgt ohne Zinsen und bei Eigentumsübertragung bis zum bzw. ab dem Tag der Übertragung).
Das Formular ist auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter „Rathaus & Service_Formulare_Auszahlung Jagdpachtreinertrag_Jagdgenossenschaft Crostau„ (https://www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de/formulare.html) abrufbar und unterschrieben an die angegebene Adresse von F. Kästner zu schicken.
Es werden alle noch nicht ausgezahlten Jagdpachtreinerträge vom 01.04.2000 bis 31.03.2023 ausgezahlt.
Jagdpachtreinerträge für den Zeitraum 01.04.2000 bis 31.03.2010 welche bis zum 31.03.2024 nicht abgefordert werden, können nachher laut vorhandenen Versammlungsbeschluss nicht mehr ausgezahlt werden.
Bei Fragen bitte Tel 035877 21398 benutzen.