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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung Flächennutzungsplan, Teilfläche im Ortsteil Schirgiswalde, ehemals Halatex

Der Stadtrat hat am 1. Februar 2024 nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. BV-SR-2023-010 die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche im Ortsteil Schirgiswalde, ehemals Halatex beschlossen. In der Sitzung am 07.03.2024 wurde durch den Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau, mit Beschluss Nr. BV-SR-2024-020, der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebillingt und zur Offenlage bestimmt.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche Nahversorgung zur Schaffung erforderlicher planungsrechtlicher Voraussetzungen, um erhebliche Defizite in der Nahversorgungsstruktur zu beseitigen und die Gewerbebrachfläche ehemals Halatex für Belange der erforderlichen verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs sowie notwendigen Dienstleistungen zu entwickeln.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.

Übersichtspläne

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit seiner Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlichtund zwar

vom 12. April 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024

auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unterhttps://www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de/öffentliche-bekanntmachungen-ausschreibungen.html

und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unterhttps://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1040107 bzw. https://mitdenken.sachsen.de/1040107

(auch erreichbar über folgenden QR-Code)

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, (02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, Zimmer 201). Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während folgender Zeiten möglich:

Montag/Mittwoch/Donnerstag

08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahme zur Vorentwurfsfassung der Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Stadt Schirgiswalde-Kirschau abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@schirgiswalde-kirschau.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich (an die Stadt Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 4, 02681 Schirgiswalde-Kirschau) oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau (02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, Zimmer 201) vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3, Satz 6 BauGB bei der Beschlussfassung zum Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Schirgiswalde-Kirschau, den 28.03.2024

Sven Gabriel
Bürgermeister