Vergabe von Bauleistungen - VE 10 Zimmereiarbeiten - Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau
BV-TA-2026-036
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für - VE 10 Zimmereiarbeiten - für die Maßnahme Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau an die Firma Holzbau Heber GmbH, Bautzener Straße 80, 02681 Schirgiswalde-Kirschau entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 100.113,63 € brutto.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Vergabe von Bauleistungen - VE 11 Dachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten - Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau
BV-TA-2026-037
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für - VE 11 Dachabdichtungs- und Dachklempnerarbeiten - für die Maßnahme Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau an die Firma Dachdeckerei Garth GmbH, Zittauer Straße 18, 01904 Neukirch/Lausitz entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 95.876,18 € brutto.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Vergabe von Bauleistungen - VE 12 Fenster und Außentüren - Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau - abgelehnt -
BV-TA-2026-038
Vergabe von Bauleistungen - VE 13 Toranlage - Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau
BV-TA-2026-039
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Vergabe der Bauleistungen für - VE 13 Toranlage - für die Maßnahme Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Crostau an die Firma Ronny Raschke, Hauptstraße 3, 09618 Großhartmannsdorf entsprechend dem sachlich und rechnerisch geprüften Angebot in Höhe von 37.648,03 € brutto.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Anfrage Stellungnahme parallel zum Bauantrag - Errichtung einer Doppelgarage mit Carport
BV-TA-2026-040
Der Technische Ausschuss der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt dem Antrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit Carport gelegen Dorfwiese 4, Flurstück 524 der Gemarkung Crostau zuzustimmen. Die Zustimmung ersetzt nicht die Zustimmungen der übergeordneten Behörden und dessen Belange.
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
BV-SR-2026-211
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung mit Wirkung zum Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung – frühestens zum 27.03.2026. Gleichzeitig tritt damit die alte Fassung vom 01.12.2022 außer Kraft.
Nachtrag: Beschlussfassung der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes Allgemeinbildende Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges (Gesamtfortschreibung 2026)
BV-SR-2026-212
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt als Nachtrag zur BV-SR-2026-208 den folgenden Wortlaut zur Herstellung des Einvernehmens:
„Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau erklärt sein Einvernehmen zu den planerischen Festlegungen der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes Allgemeinbildende Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges (Gesamtfortschreibung 2026).“