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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung zur Bekanntmachungssatzung vom 10.11.2016 zuletzt geändert am 25.01.2019

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), §§ 4 und 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung - KomBek-VO) sowie § 4 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen (Sächsisches E-Government-Gesetz - SächsEGovG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2024 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I – Änderungen

Die Bekanntmachungssatzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 10.11.2016 zuletzt geändert am 25.01.2019 wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schirgiswalde-Kirschau erfolgen in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes unter dem Titel „Amtsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau“ auf der Homepage der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de/amtsblatt.html.“

2. § 5 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Die öffentliche Bekanntmachung, sowie ortsübliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben sind mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar sind, vollzogen.

3. § 6 wird wie folgt neu gefasst:

„Die öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben der Stadt Schirgiswalde-Kirschau werden als elektronische Ausgabe des Amtsblattes auf der öffentlich zugänglichen Homepage der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de/amtsblatt.html erscheinen. Darüber hinaus wird das elektronische Amtsblatt den Vorgaben des E-Government-Gesetzes entsprechend in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, 02681 Schirgiswalde-Kirschau zur Einsicht bereitgehalten. Bei Bedarf können Abdrucke zur Verfügung gestellt werden.“

Artikel II – In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am ersten des Monats in Kraft, welcher der öffentlichen Bekanntmachung folgt.

Ausgefertigt:

Schirgiswalde-Kirschau, 11.04.2024

Sven Gabriel
Bürgermeister