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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadtrat beschießt „Begrüßungsgeld“ für die Jüngsten

Die Eltern jedes neugeborenen Kindes, das in Schirgiswalde – Kirschau angemeldet wird sowie Familien mit Kindern, die nach Schirgiswalde - Kirschau ziehen, sollen einmalig ein Begrüßungsgeld i.H.v. 200 € erhalten.

In seiner Sitzung vom 11.04.2024 hat der Stadtrat beschlossen, für jedes Neugeborene einmalig nach der Geburt ein sog. Begrüßungsgeld zu zahlen. Die Zahlung in Höhe von 200 € erfolgt auch für Kinder die mit ihren Eltern nach Schirgiswalde – Kirschau ziehen und zum Zeitpunkt des Zuzuges noch nicht eingeschult ist.

Die Kinder müssen mit ihrem Hauptwohnsitz in Schirgiswalde - Kirschau angemeldet sein.

Das sog. Begrüßungsgeld soll ein Baustein für das Ziel sein, die Stadt familienfreundlicher zu gestalten.

Um im Jahr der Einführung die Gerechtigkeit zu erhöhen, wird das Begrüßungsgeld für jedes in Schirgiswalde – Kirschau lebenden Kindes, welches bis zum 31.07.2024 noch nicht eingeschult ist, ausgezahlt.

Die Eltern der Kinder, die das Begrüßungsgeld erhalten können, werden vor den Sommerferien von der Stadtverwaltung kontaktiert.