Zahlung eines sog. Begrüßungsgeldes für jedes Neugeborene Kind, das in der Stadt Schirgiswalde - Kirschau gemeldet ist.
BV-SR-2024-025
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt, den Eltern jedes Neugeborenen Kindes, das in der Stadt Schirgiswalde – Kirschau angemeldet wird, einmalig nach der Geburt ein sog. Begrüßungsgeld in Höhe von 200 € zu zahlen. Die Zahlung erhalten auch Eltern, die mit ihren Kindern nach Schirgiswalde - Kirschau ziehen, für jedes Kind, das zum Zeitpunkt des Zuzuges noch nicht eingeschult ist. Eltern und Kinder müssen mit Hauptwohnsitz in Schirgiswalde – Kirschau angemeldet sein, bzw. werden. Im ersten Jahr der Umsetzung werden dabei zusätzlich alle Kinder berücksichtigt, die bis zum 31.07.noch nicht eingeschult sind.
| Finanzieller Aspekt: | Haushaltsbelastung im ersten Jahr: | ca. 48.000 € |
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| Gegenfinanzierung: | Mittel aus Mehreinnahmen des laufenden Haushalts (Liquidität) |
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| Haushaltsbelastung in den Folgejahren | ca. 9.000 € pro Jahr |
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| Gegenfinanzierung: | ab dem Haushaltsplan 2025/2026 als feste Ausgabe geplant |
Der Bürgermeister wird beauftraget, von der Verwaltung ein effektives Procedere erarbeiten zu lassen.
Grundsatzbeschluss zum Kauf des Teilgrundstücks "Halatex - ehemaliges Bürogebäude"
BV-SR-2024-026
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt, einen Kauf von Teilen der Flurstücke 446/4; 446/5 und 446/7 und deren Aufbauten gemäß beigefügtem Lageplan.
Der Kauf ist für die städtische Entwicklung von Bedeutung.Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, im Kaufvertrag das Geh- und Fahrrecht zu vereinbaren.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen bis zu einer maximalen Höhe von 270.000,00 € zu führen.
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich / Außenbereichssatzung "Kleinpostwitz"
BV-SR-2024-027
Beschluss
| 1. | Der Stadtrat beschließt, dass die während des Beteiligungsverfahrens zur Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage (Abwägungsprotokoll) berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden. |
| 2. | Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung die Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ in der Fassung vom März 2024 (überarbeitete Fassung der Entwurfsfassung vom November 2023 mit redaktionellen Korrekturen gemäß Abwägung – als Anlage beigefügt), bestehend aus den textlichen Festsetzungen sowie den Planzeichnungen und billigt die Begründung. |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ (Fassung vom März 2024) bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Die Außenbereichssatzung „Kleinpostwitz“ (Fassung vom März 2024) ist dem Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Petersbach"
BV-SR-2024-028
Beschluss
Die Stadträte der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließen die Aufstellung zur Änderung und Korrektur/Anpassung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Petersbach“ an die tatsächlichen Verhältnisse.
Beratung und Beschlussfassung über die Wahl der Ortswehrleitung Schirgiswalde
BV-SR-2024-029
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Wahl des Ortswehrleiters Schirgiswalde, der Wahl der beiden stellvertretenden Ortswehrleiter und der Wahl des Ortsfeuerwehrausschuss sowie deren
Bestellung durch den Bürgermeister zum 11.04.2024 zu.
| Ortswehrleiter: | Kamerad Philipp Reinisch |
| Erster stellv. Ortswehrleiter: | Kamerad André Geiler |
| Zweiter stellv. Ortswehrleiter: | Kamerad Simon Fredrich |
| In den Ausschuss wurden gewählt: | Kamerad Dominik Wemme |
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| Kamerad Alexander Jung |
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| Kamerad Thomas Saring |
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| Kamerad Stephan Jäckel |
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| Kamerad Daniel Wenke |
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| Kameradin Theresa Schicht |
außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € für die Kosten des Projektes "Rad der Zeit".
BV-SR-2024-030
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt den außerplanmäßigen Aufwand/die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 € für die Kosten der Umsetzung des Projektes Rad der Zeit. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch das eingenommene Preisgeld für das Projekt in gleicher Höhe.
2. Satzung zur Änderung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
BV-SR-2024-031
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Schirgiswalde-Kirschau vom 10.01.2011
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (private Spender)
BV-SR-2024-032
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Firmenspenden)
BV-SR-2024-033
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Annahme von Zuwendungen nach § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage.
Das Volumen des Haushaltes wird in Höhe der erhaltenen Geldzuwendungen aufgestockt.
Für die erhaltenen Zuwendungen wird Zweckbindung nach § 19 SächsKomHVO erklärt.
Übertragung von Einzahlungs- und Auszahlungsermächtigungen für den Jahresabschluss 2023 der Stadt Schirgiswalde-Kirschau
BV-SR-2024-034
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau beschließt die Übertragung folgender investiver Haushaltsermächtigungen in das Jahr 2024:
Einzahlungen aus übertragenen Ermächtigungen: — 6.095.079,27 €
Auszahlungen aus übertragenen Ermächtigungen: — 9.168.300,80 €
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Buchungen von der Kämmerei vornehmen zu lassen.
außerplanmäßiger Aufwand/außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 37.090,83 € für die Sonderumlage des Zweckverbandes Körse-Therme Kirschau zur Reduzierung der Zinskosten
BV-SR-2024-035
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde – Kirschau beschließt den außerplanmäßigen Aufwand/die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 37.090,83 € für die Sonderumlage des Zweckverbandes Körse – Therme zur Reduzierung der Zinskosten. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die Mehreinnahmen aus Zinserträgen der Termingelder.
Anpassung von Strom- und Gaslieferungsverträgen mit der SachsenEnergie AG
BV-SR-2024-036
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schirgiswalde-Kirschau ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss von Strom- und Gaslieferungsverträgen für die Jahre 2025 – 2028 bis zum Stichtag 30.04.2024. Dabei ist die Ersparnis unter der Voraussetzung der Verbrauchsmenge 1.200.000 kWh/a für das Jahr 2025 gegenüber dem Jahr 2024 in Höhe von 58.000 € für Gas zu erzielen. Weiterhin ist für Strom der kommunalen Gebäude mit einer Verbrauchsmenge von 175.000 kWh und für die Straßenbeleuchtung mit einer Verbrauchsmenge von 115.000 kWh eine Einsparung im Jahr 2025 gegenüber 2024 in Höhe von 14.000 € zu erzielen.
Ebenso wird der Bürgermeister beauftragt und ermächtigt, Verhandlungen für Strom- und Gaslieferungspreise für 07 bis 12/2024 zu führen und abzuschließen.