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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 6/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2025

Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung für die Stadt Schirgiswalde-Kirschau in der jeweils für das Steuerjahr gültigen Fassung wird die Hundesteuer durch die Gemeinde erhoben.

Gemäß § 9 Abs. 4 dieser Satzung kann die Hundesteuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden wird verzichtet.

Die Stadt Schirgiswalde-Kirschau setzt für diese Steuerfälle die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2024 veranlagten Höhe fest.

Die Hundesteuer 2025 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetzten Beträgen am 01.07.2025 fällig.

Steuerschuldner, die bisher keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir um rechtzeitiges Begleichen der Forderung.

Im Falle der Änderung von Veranlagungsgrundlagen werden Änderungsbescheide erteilt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die ab Bekanntgabe zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.

Sollten Hundebesitzer auf ihre in 2025 eingereichten An- bzw. Abmeldungen noch keine Bescheide bekommen haben, ist zum 01.07.2025 keine Zahlung zu leisten. In diesen Fällen wird erst mit dem noch ausstehenden Hundesteuerbescheid der Fälligkeitstermin zur Steuerzahlung festgesetzt und separat zugesandt.

Schirgiswalde-Kirschau, den 16.05.2025

Gabriel
Bürgermeister