Die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau hat am 13.06.2023 die Aufhebung der Eintragungsverfügungen vom 04.11.2022 als straßenrechtliche Allgemeinverfügung für:
| 1. | BÖW 19Cro – Wanderweg Crostau (Anbindung Ortskern) |
| 2. | BÖW 06Sch – Großer Rundweg Schirgiswalde (Teil Nordwest) |
| 3. | BÖW 07Sch – Verbindung Großer Rundweg Schirgiswalde und Rundweg Crostau |
| 4. | BÖW 08Sch – Verbindung Großer Rundweg Schirgiswalde und Rundweg Kirschau |
| 5. | BÖW 12Sch – Panoramaweg |
| 6. | BÖW 14Sch – Verlängerung Lärchenbergweg bis (Gemarkung) Wilthen |
erlassen. Die vorgenannten Wege werden nicht gewidmet.
Die Eintragungsverfügungen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Wochen in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Zimmer 201 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Sie werden im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau eingestellt.
Die Verfügungen gelten mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 4, 02681 Schirgiswalde-Kirschau einzulegen.
Schirgiswalde-Kirschau, 09.06.2023