Ursprungsbebauungsplan 2. Änderung B-Plan
Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung 2. Änderung Bebauungsplan „Schösserruh“ beschlossen und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 890/3, 890/4 und 1230 der Gemarkung Schirgiswalde.
Planungsziel ist die geringfügige Erweiterung eines Baufensters für eine untergeordnete Teilfläche und die damit verbundenen Anpassungen der planungsrechtlichen Festsetzungen im angrenzenden Bereich. Die Sicherung der öffentlichen Verkehrserschließung soll über das städtische Grundstück Nr.1230 erreicht werden, wodurch in geringfügigem Umfang öffentliche Stellplätze im Straßennebenraum der Drechsler-straße wegfallen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 2. Änderung Bebauungsplan „Schösserruh“, OT Schirgiswalde, liegt mit seiner Begründung vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, Zi. 201, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9 während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Montag/Mittwoch/Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden sowie auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.schirkau.de.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebaungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde, Rathausstraße 4 zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.
Schirgiswalde-Kirschau, den 20.06.2023