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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau mit den Ortsteilen
Ausgabe 7/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Allgemeinverfügung zur Genehmigung der Waldbesitzer

Aufgrund der geplanten Laufveranstaltung wird die erforderliche Zustimmungserklärung/Genehmigung der betreffenden Waldbesitzer durch diese Maßnahme herbeigeführt.

1.

Diese Allgemeinverfügung richtet sich an die Waldeigentümer und Nutzungsberechtigten gemäß § 5 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen.

2.

Gemäß § 11 Absatz 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen kann jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Ausnahme bildet der Absatz 4, wonach für organisierte Veranstaltungen die Genehmigung des Waldbesitzers einzuholen ist.

3.

Am Sonntag, dem 27.08.2023 findet von 10:00 bis 13:00 Uhr der 42. Bielebohlauf statt.

4.

Der Bielebohlauf ist gelistet und Sie finden nähere Information auf der Homepage: https://laufkalendersachsen.de/event/bielebohlauf-oppach/.

a)

Veranstalter:

Gemeindeverwaltung Oppach & TC Oppach e.V., August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach

b)

Wettkampfleitung und Erreichbarkeit:

Kathleen Schubert Telefon: 035872 38317 E-Mail: kultur@oppach.de

c)

Veranstaltungsort

Sportstadion Lindenberger Straße, 02736 Oppach, Deutschland

d)

Strecken: https://events.larasch.de/bielebohlauf-oppach 4,9 km (mit Walking)

Laufen 4,90 km

20 km Lauf

Laufen 20,00 km

anspruchsvolle Strecke

12 km

Laufen 12,00 km

1,5 km Lauf

Laufen 1,50 km

5.

Die Streckenführungen erfolgen in den Wäldern des Gemeindegebietes Oppach sowie den umliegenden Gemeinden Sohland, Schirgiswalde-Kirschau OT Crostau. Die Teilnehmer passieren gemäß ihrem angemeldeten Lauf den Wald.

6.

Um die Veranstaltung durchführen zu können, bedürfen wir der Zustimmung der jeweiligen Waldbesitzer. Mit dieser Allgemeinverfügung wird der Adressat dieser Allgemeinverfügung bestimmt und wird hiermit aufgefordert, Einwände gegen diese Veranstaltung schriftlich bei der Gemeinde Oppach, Kultur und Vereine, August-Bebel-Straße 32,02736 Oppach, per Fax: 035872 383 80 oder per E-Mail: rathaus@oppach.de bis zum 31.07.2023 geltend zu machen.

7.

Sollten keine schriftlichen Einwände bis zum 31.07.2023 eingereicht worden sein, gilt dies als Zustimmung zur Veranstaltung.

8.

Diese organisierte Laufsport-Veranstaltung ist als solche gelistet. Die teilnehmenden Läufer sind über den Landessportbund versichert. Die Veranstaltung als solche ist über die Versicherung der Gemeinde Oppach abgesichert.

9.

Diese Allgemeinverfügung wird in den Amtsblättern der betreffenden Gemeinden veröffentlicht und bekanntgegeben.

Oppach, den 09.06.2023

Sylvia Hölzel
Bürgermeisterin