Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
nach längerem Krankheitsausfall sind derzeit ein Großteil der Grundsteuerbescheide der Grundsteuer B für 2025, basierend auf den durch das Finanzamt Bautzen ermittelten Grundstückswerten, neu berechnet und geprüft. Diese Bescheide werden Ende Juni 2025 versandt.
Für alle noch offenen und zu klärenden Bescheide der Grundsteuer B erfolgt nach und nach die Bearbeitung und der Versand. Im Anschluss wird dann die Grundsteuer A bearbeitet. Bitte haben Sie hierfür noch etwas Geduld.
Bei allen Ende Juni 2025 versandten Grundsteuerbescheiden gilt:
Die Raten, die normalerweise zum 15.02. und 15.05. fällig wären, sind 2025 Ende Juli in einer Rate zu zahlen. Die Fälligkeiten zum 15.08.2025 und 15.11.2025 bleiben bestehen.
Jahreszahler mit einer Fälligkeit zum 01.07. eines jeweiligen Jahres werden 2025 in Summe Ende Juli fällig. Dies gilt ebenso für Grundsteuerkleinbeträge bis 15,-€.
Bei Grundsteuerkleinbeträgen von 15,-€ bis 30,- € ist die Rate vom 15.02. Ende Juli zu zahlen. Die zweite Fälligkeit zum 15.08. bleibt bestehen.