In einem unserer Gewässer (2. Ordnung) wurde kürzlich ein kleiner Damm aus Steinen und Stöcken entdeckt. Auch wenn solche Bauwerke auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können sie Gefahren nach sich ziehen.
Bei Starkregenereignissen kann sich das Wasser aufstauen und im schlimmsten Fall Überschwemmungen und Schäden für Anwohner flussabwärts verursachen.
Außerdem: Das eigenmächtige Bauen von Dämmen ist nicht erlaubt – Eingriffe dieser Art in Gewässer sind laut Wassergesetz verboten und können sogar rechtliche Folgen haben.
Falls Sie selbst so etwas entdecken, informieren Sie uns gerne.