Die "WM2026LärmSchV" erlaubt es Städten und Gemeinden, Übertragungen im Freien auch nach 22 Uhr zuzulassen. Sie ist bis zum 31. Juli 2026 in Kraft. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf Durchführung. Jede Veranstaltung muss einzeln durch die zuständigen Behörden (Ordnungsamt) genehmigt werden, wobei der Mindestschutz der Nachbarschaft abgewogen wird. Die Ausnahmeregelungen gelten ausdrücklich für öffentliche Veranstaltungen, nicht jedoch für private Feiern im Garten oder auf dem Balkon.
Für alle weiteren Fragen zum Public Viewing steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Schirgiswalde-Kirschau zur Verfügung.