Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung 3. Änderung Bebauungsplan „Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße“, OT Kirschau beschlossen und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist eine kleinräumige Anpassung des Baufensters im Planbereich 1 sowie die Aufhebung des Bebauungsplanes im Planbereich 2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 3. Änderung Bebauungsplan „Revitalisierung Gewerbebrachflächen Friesestraße“, OT Kirschau liegt mit seiner Begründung vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9 während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Montag/Mittwoch/Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden sowie auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter www.stadt-schirgiswalde-Kirschau, Rathaus & Service, Öffentliche Bekanntmachungen/Ausschreibung.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde, Rathausstraße 4 zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.
Schirgiswalde-Kirschau, den 25.07.2023